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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Freizeit- und Sportbetriebe

Muster-Dokumente, Informationsmaterial und Branchen-FAQs

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die EU-weit die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen regelt, tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Die Bestimmungen der DSGVO wurden in Österreich im Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, einer Novelle des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), umgesetzt und treten ebenfalls am 25. Mai 2018 in Geltung. Damit kommen wesentliche Neuerungen auf Unternehmen zu.

Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt, Lieferantendaten speichert), ist betroffen.

Die Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft und ihre Fachverbände haben gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei MSP Law (vorausgefüllte) Musterdokumente und FAQs erstellt, um die Anforderungen an Verarbeitungsverzeichnisse, Einwilligungserklärungen und Erklärungen zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten branchengerecht erfüllen zu können. 

Allgemeine Informationen zur DSGVO für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Muster-Verarbeitungsverzeichnisse

Nachstehende Muster-Verarbeitungsverzeichnisse für Fitnessbetriebe, Eventagenturen und Campingplatzbetreiber sind bereits branchenspezifisch vorausgefüllt. Das Muster-Verarbeitungsverzeichnis dient als Vorlage und muss an die Gegebenheiten Ihres eigenen Betriebes angepasst werden (ankreuzen, ergänzen, streichen). Hierzu finden Sie als Unterstützung ergänzend zum Verarbeitungsverzeichnis eine Ausfüllhilfe. 

  • Fitnessbetriebe

Fitnessbetriebe – Muster-Datenverarbeitungsverzeichnis

Ausfüllhilfe für das Muster-Datenverarbeitungsverzeichnis

  • Eventagenturen

Eventagenturen – Muster-Datenverarbeitungsverzeichnis

Ausfüllhilfe für das Muster-Datenverarbeitungsverzeichnis

Muster-Datenschutz-Folgenabschätzung

  • Campingplatzbetreiber

Campingplatzbetreiber – Muster-Datenverarbeitungsverzeichnis

Ausfüllhilfe für das Muster-Datenverarbeitungsverzeichnis

Muster-Einwilligungserklärungen

Die Muster-Einwilligungserklärung enthält Textbausteine für unterschiedliche Anwendungsfälle, bspw. die Einwilligung zu Werbung. Die Textbausteine sind je nach Bedarf auszuwählen und an die Gegebenheiten des eigenen Betriebes anzupassen.

Muster-Einwilligungserklärungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (allgemein):

  • Fitnessbetriebe

Persönlich

Persönlich – Englische Version

Stellvertretung 

  • Eventagenturen

Persönlich

  • Campingplatzbetreiber

Persönlich

Stellvertretung

Muster- Erklärung zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten

Die Muster-Erklärung enthält Textbausteine für Datenschutzerklärungen, beispielsweise für Newsletter und Cookies und Tracking Dienste, sowie Erläuterungen zur Platzierung derartiger Erklärungen.
Die Textbausteine sind je nach Bedarf auszuwählen und an die Gegebenheiten des eigenen Betriebes anzupassen.

  • Fitnessbetriebe

Muster- Erklärungen zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten

Muster-Erklärung zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten – Englische Version

  • Eventagenturen

Muster-Erklärung zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten

  • Campingplatzbetreiber

Muster – Erklärung zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten

Branchen-FAQs

Branchenspezifische Fragen und Antworten zur DSGVO

DSGVO leicht gemacht für Event-ManagerInnen & VeranstalterInnen

Webinar Datenschutz für Tourismus und Freizeitwirtschaft

Mit dem Webinar-Videomitschnitt "Datenschutz für Tourismus und Freizeitwirtschaft" erhalten Sie in ca. 25 Minuten einen Einblick in die Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung und Sie erfahren welche Maßnahmen und To-dos für Sie anstehen.

Präsentation zum DSGVO im Tourismus Webinar

IT Safe

IT-Sicherheit ist ein wesentliches Element der digitalen Wirtschaft.

  • Auf http://www.it-safe.at finden KMU speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Informationen, Tipps und Tools.
  • Testen Sie die IT-Sicherheit Ihres Unternehmens mit dem Online-Ratgeber „it-safe“ , einem kostenlosen gemeinsamen Service von Wirtschaftsministerium und WKÖ.
  • Brandaktuell ist das neue IT-Sicherheitshandbuch für kleine und mittlere Unternehmen, das auch auf das neue Datenschutzrecht, das ab Mai 2018 auf Sie zukommt, eingeht.              
  • Für die MitarbeiterInnen-Schulung steht ein eigenes IT-Sicherheitshandbuch zur Verfügung.

Informationsmaterial der WKO

Weiteres allgemeines Informationsmaterial und Ratgeber der WKO zu den Vorgaben der DSGVO finden Sie auf folgenden Seiten:

Stand: