Gastronomie, Fachgruppe

Flexible Arbeitszeit im Hotel- und Gastgewerbe

Ab 1. September 2018 gelten neue Regelungen im Hinblick auf die Arbeitszeit.

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15.11.2023

Um auf Arbeitsspitzen entsprechend flexibel reagieren zu können, wurden die Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit auf 12 und jene für die wöchentliche Arbeitszeit auf 60 Stunden angehoben. Insbesondere für Betriebe mit einer vereinbarten Durchrechnung der Arbeitszeit bringen diese Regelungen große Verbesserungen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass innerhalb eines rollierenden Durchrechnungszeitraumes von 17 Wochen die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden darf und dass Mitarbeitern künftig ein Ablehnungsrecht für gewisse Überstunden zusteht. 

Zusätzlich zu der Ausdehnung der Höchstarbeitszeit besteht für Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe ab dem 1. September die Möglichkeit, die tägliche Ruhezeit auf acht Stunden zu verkürzen, sofern geteilte Dienste mit einer Unterbrechung von mindestens drei Stunden vorliegen. Durch diese Regelung ist es z.B. möglich, Mitarbeiter in der Früh und am Abend einzusetzen. Die verkürzte Ruhezeit ist innerhalb von vier Wochen bzw. innerhalb der Saison auszugleichen. 

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Flexible Arbeitszeit im Hotel- und Gastgewerbe.