NichtraucherInnenschutz in der Gastronomie
Informationen zum Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz
Ab 1. November 2019 gilt ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie und allen anderen Räumen in denen Speisen und Getränke konsumiert, verabreicht, hergestellt oder verarbeitet werden. Freiflächen sind vom generellen Rauchverbot ausgenommen.
Wenn sich Auslegungsfragen im Zusammenhang mit dem Gesetz ergeben, wenden Sie sich bitte an die bei der zuständigen Behörde eingerichteten Ombudsstelle für Tabakangelegenheiten. Sie ist Anlaufstelle für Anfragen, Anliegen von Unternehmen zum TNRSG.
E-Mail: ombudsstelle.nrs@sozialministerium.at