Befähigung für das Reisebürogewerbe
Das Reisebürogewerbe ist ein reglementiertes Gewerbe, d.h. es muss eine gewisse Ausbildung bzw. Berufserfahrung nachgewiesen werden, um selbstständig tätig werden zu können. Sollte die Schulausbildung bzw. Berufserfahrung nicht ausreichen, muss eine Prüfung abgelegt werden.
Rechtliches zur Befähigung
- Reisebürogewerbe-Befähigungsnachweisverordnung BGBl. 194 (am 28.1.2003 verlautbart worden) (Zugangsvoraussetzungen, Übergangsbestimmungen)
- Erlass zu Schulen, welche mit Praxis zur Ausübung des Gewerbes berechtigen
Die Fachgruppe in Ihrem Bundesland steht für eine Beratung gerne zur Verfügung.
Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung
Vorbereitungskurs
Alle Infos finden Sie hier.
Selbststudium
Achtung:
Für Quereinsteiger wird der Besuch des Vorbereitungskurses ausdrücklich empfohlen.
Die Skripten werden gerade überarbeitet.
Befähigungsprüfung
Bei der Meisterprüfungsstelle in Ihrem Bundesland erhalten Sie nähere Informationen zur Prüfung, wie Prüfungsgebühren, Prüfungsort, Anmeldeformular etc. Üblicherweise finden Prüfungen an folgenden Standorten statt (Innsbruck, St. Pölten und Graz).
Informationsbroschüre zur Prüfung
Befähigungsprüfungsordnung
Die Verordnungen zur Befähigungsprüfung wird vom Fachverband der Reisebüros kundgemacht. Sie bildet die rechtliche Grundlage der Prüfung.
Befähigungsprüfungsordnung gültig ab 1.1.2023
- Reisebürogewerbe-Befähigungsprüfungsordnung (Tritt mit 1.1.2023 in Kraft)
- Erläuterungen zur Befähigungsprüfung (Tritt mit 1.1.2023 in Kraft)
Befähigungsprüfungsordnung gültig bis 31.12.2022
- Reisebürogewerbe-Befähigungsprüfungsordnung (Tritt mit 1.7.2007 in Kraft, tritt mit 31.12.2022 außer Kraft)
Befähigungsprüfungsordnungen gültig bis 30.7.2007
- Reisebürogewerbe-Befähigungsprüfungsordnung (Trat mit 30. Juni 2007 außer Kraft)