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Befähigung für das Reisebürogewerbe

Wie Sie ein Reisebüro eröffnen: Informationen zur Befähigungsprüfung und Prüfungsvorbereitung

Das Reisebürogewerbe ist ein reglementiertes Gewerbe, d.h. es muss eine gewisse Ausbildung bzw. Berufserfahrung nachgewiesen werden, um selbstständig tätig werden zu können. Sollte die Schulausbildung bzw. Berufserfahrung nicht ausreichen, muss eine Prüfung abgelegt werden.

Rechtliches zur Befähigung

Die Fachgruppe in Ihrem Bundesland steht für eine Beratung gerne zur Verfügung.

Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung

Vorbereitungskurs

Alle Infos finden Sie hier

Selbststudium

Achtung:

Für Quereinsteiger wird der Besuch des Vorbereitungskurses ausdrücklich empfohlen.

Die Skripten werden gerade überarbeitet. 

Befähigungsprüfung

Bei der Meisterprüfungsstelle in Ihrem Bundesland erhalten Sie nähere Informationen zur Prüfung, wie Prüfungsgebühren, Prüfungsort, Anmeldeformular etc. Üblicherweise finden Prüfungen an folgenden Standorten statt (Innsbruck, St. Pölten und Graz).

Informationsbroschüre zur Prüfung

Befähigungsprüfungsordnung

Die Verordnungen zur Befähigungsprüfung wird vom Fachverband der Reisebüros kundgemacht. Sie bildet die rechtliche Grundlage der Prüfung.

Befähigungsprüfungsordnung gültig ab 1.1.2023

Befähigungsprüfungsordnung gültig bis 31.12.2022

Befähigungsprüfungsordnungen gültig bis 30.7.2007