Voraussetzungen zur Erlangung einer Konzession
Zugangsvoraussetzungen
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Gewerbsmäßige Personenbeförderung mit Omnibussen im Gelegenheitsverkehr
Die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen darf nur auf Grund einer Konzession ausgeübt werden.
Folgende Voraussetzungen für die Konzessionserteilung (§ 5 Abs. 1 Gelegenheitsverkehrsgesetz) müssen gegeben sein:
- Allgemeine Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit
- Fachliche Eignung (Befähigungsnachweis)
- Finanzielle Leistungsfähigkeit
- Abstellplätze
Die fachliche Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Konzessionsprüfung nachzuweisen. Für die Zulassung zur Prüfung ist eine vorherige fachliche Tätigkeit im Autobusgewerbe nicht mehr erforderlich.
Prüfungstermine 2024:
- Nächster Termin: voraussichtlich März 2024
Anmeldeschluss: 2. Februar 2024
Auskünfte und Anmeldungen: bei Herrn Ernst Gaisbauer (Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Verkehr, T 0732-7720-15569)
Kosten für die Prüfung:
Als Kostenbeitrag zur Durchführung der Prüfung ist eine Gebühr in Höhe von 330 Euro zu entrichten.
Informationen zum Vorbereitungskurs im WIFI OÖ
Vorbereitungskurs (Kursnummer 8784)
Kosten für den Kurs:
€ 1.350,00 inkl. Unterlagen
Nähere Informationen und Anmeldung im WIFI Linz unter T 05-7000-77.