Autobus OÖ

Voraussetzungen zur Erlangung einer Konzession

Zugangsvoraussetzungen

Lesedauer: 1 Minute

07.02.2024

Gewerbsmäßige Personenbeförderung mit Omnibussen im Gelegenheitsverkehr

Die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen darf nur auf Grund einer Konzession ausgeübt werden.

Folgende Voraussetzungen für die Konzessionserteilung (§ 5 Abs. 1 Gelegenheitsverkehrsgesetz) müssen gegeben sein:

- Allgemeine Voraussetzungen

- Zuverlässigkeit

- Fachliche Eignung (Befähigungsnachweis)

- Finanzielle Leistungsfähigkeit

- Abstellplätze



Die fachliche Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Konzessionsprüfung nachzuweisen. Für die Zulassung zur Prüfung ist eine vorherige fachliche Tätigkeit im Autobusgewerbe nicht mehr erforderlich.

 

Prüfungstermine 2024:

  • Nächster Termin: voraussichtlich März 2024
    Anmeldeschluss: 2. Februar 2024

 

Auskünfte und Anmeldungen: bei Herrn Ernst Gaisbauer (Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Verkehr, T 0732-7720-15569

 

Kosten für die Prüfung:

Als Kostenbeitrag zur Durchführung der Prüfung ist eine Gebühr in Höhe von 330 Euro zu entrichten. 


Informationen zum Vorbereitungskurs im WIFI OÖ

 Vorbereitungskurs (Kursnummer 8784)



Kosten für den Kurs:

€ 1.350,00 inkl. Unterlagen


Nähere Informationen und Anmeldung im WIFI Linz unter T 05-7000-77.