Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen, Fachgruppe

Aktuelle Verpflichtung zum EnEffG

Bis zum 14. Februar 2020, 24:00 Uhr, hat die Meldung des Energieabsatzes aus dem Jahr 2019 sowie der gesetzten Maßnahmen zu erfolgen!

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14.11.2023

Das Bundes-Energieeffizienz-Gesetz trat mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

Damit werden Energielieferanten jährlich seit 1.1.2015 zur Einhaltung von Energieeinsparungsmaßnahmen in Höhe von 0,6 % des Energieabsatzes an den Endkunden des Vorjahres verpflichtet. Tankstellen gelten dabei grundsätzlich als Energielieferanten.


Lesen Sie in unserem Merkblatt nähere Informationen zu

  • Meldung des Absatzes und der Maßnahmen für 2019
  • Wichtige Details zum EnEffG
    - Wer ist betroffen?
    - Berechnung des Energieabsatzes und der Einsparung
    - Welche Maßnahmen können gesetzt werden
    - Folgen einer Nichtbeachtung

Bis zum 14. Februar 2020 (24:00 Uhr) hat die Meldung des Energieabsatzes aus dem Jahr 2019 sowie der gesetzten Maßnahmen zu erfolgen. Etwaige Zahlungen eines Ausgleichsbetrages sind auch bis dahin einzutragen.


HOTLINE: 01/20 52 20

(zum Ortstarif, Mobilfunkpreise können abweichen)