th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Probefahrt

Informationen, Erläuterungen und Downloads

Probefahrtkennzeichen

Dieses Merkblatt Probefahrtkennzeichen für das Servicegewerbe (Pdf) enthält Informationen

  • zum Begriff der Probefahrt
  • zu den notwendigen schriftlichen Aufzeichnungen
  • zu Anspruch, Antrag auf Bewilligung und Verwendung von Probefahrtkennzeichen
  • und zu den Kosten, die dafür entstehen.

Achtung!
Dieses Merkblatt enthält Informationen, die für Unternehmer, die das Servicegewerbe - „Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen (KFZ-Service)“ - ausüben, von Bedeutung sind.  Unternehmer, die z.B. auch mit Kraftfahrzeugen handeln, finden hier keine spezifischen Informationen.

Erläuterungen zum Probefahrtschein

Dieses Zusatzblatt zum Probefahrtschein gilt für Fahrten innerhalb und außerhalb Österreichs. Sie finden darin ein empfohlenes Musterformular sowie Erläuterungen und Hinweise:

  • zur Verwendung des Probefahrtscheines/der Probefahrtkennzeichen
  • zur internationalen Rechtslage
  • zur nationalen österreichischen Rechtslage

Bescheinigung über Ziel, Zweck, Beginn und Ende

Für Probefahrten auf Freilandstraßen und für Probefahrten an Sonn- und Feiertagen hat der Besitzer der Bewilligung für den Lenker eine Bescheinigung über das Ziel und den Zweck der Probefahrt auszustellen.

Bei Betrieben, die außerhalb des Ortsgebiets liegen, muss diese Bescheinigung nur für Probefahrten an Sonn- und Feiertagen ausgestellt werden. Diese Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn der Besitzer der Probefahrtbewilligung auch gleichzeitig der Fahrzeuglenker ist.