COVID-19-Informationen für Berufsfotografen
Liebe BerufsfotografInnen,
bei den untenstehenden Informationen wurde durch Abklärung mit hausinternen und externen Abteilungen, der wko.at-Website und der Website des Sozialministeriums versucht, so viele branchenspezifische Individualinformationen wie möglich abzubilden.
Da es leider nicht möglich ist, alle Einzelfälle zu berücksichtigen, bitten wir Sie, sich bei Fragen, die nicht mit den untenstehenden Informationen beantwortet werden können, direkt an die für Sie zuständige Landesinnung oder, für Mitglieder des RSV, sich direkt an diesen zu wenden.
Etwaige regionale (zusätzliche) Maßnahmen finden Sie hier:
Regionale (zusätzliche) Maßnahmen | Corona Ampel (corona-ampel.gv.at)
Die aktuellen Regelungen finden Sie unter FAQ: WKÖ-Informationen zum Coronavirus - WKO.at
Grundsätzlich wird empfohlen auch in geschlossenen Räumen, Betriebsstätten und an sonstigen Orten, die nicht von der COVID-19-Basismaßnahmenverordnung erfasst sind, eine Maske zu tragen.
FotografInnen-Workshops Outdoor oder Indoor (Hobbykurs oder beruflicher Aus- und Fortbildungszweck)
Bis 500 Personen keine Vorgaben.
Ab 500 Personen ist ein COVID-19-Beauftrager zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten.
Hochzeitsfotografie im Restaurant/Gasthof
Keine Vorgaben.
Schulfotografie
Es wird empfohlen, sich schon bei der Planung von konkreten Fotoshootings mit den jeweiligen Schulleitungen abzustimmen.
Kindergartenfotografie
Die Kindergärten fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder.
Es wird empfohlen, sich schon bei der Planung von konkreten Fotoshootings mit den jeweiligen Kindergartenleitungen abzustimmen.
Newborn-/Kleinkinder-/Babybauchshooting
Zulässig.