EuGH: Verlinkung zu kommerziellen Zwecken ist rechtswidrig
Anfang September hat der Europäische Gerichtshof die Verbreitung von Links zu Inhalten, die ohne Erlaubnis des Urhebers auf einer anderen Website veröffentlicht wurden, für rechtswidrig erklärt.
In seiner Pressemitteilung erläutert der EuGH, dass die Abwägung der Grundrechte der Nutzer und der Rechteinhaber bei der öffentlichen Wiedergabe eindeutig zugunsten der geschädigten Urheber fällt, wenn vorsätzlich Rechtsverletzungen in Kauf genommen werden und zu Erwerbszwecken stattfinden. EU-Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass den Urhebern das ausschließliche Recht zusteht, die öffentliche Wiedergabe ihrer Werke zu erlauben oder zu verbieten
Somit bestätigt der EuGH, dass Portale, die zum Beispiel zu unrechtmäßig angeeigneten Film-Dateien verlinken, rechtswidrig handeln.