Förderung von Trainingsprogrammen
Im Interesse der Professionalisierung des Produzentennachwuchses wird es ab 1.1.2012 statt der Messeförderung die Förderung von produktionsspezifischen Trainingsprogrammen (Media-Training Programm) geben. Gefördert wird die Teilnahme von Produzenten (oder von Produktionsfirmen entsendete Angestellte des Produktionsbereichs) an Trainingsprogrammen.
Gefördert werden max. 50 % der Reisekosten und max. 50 % der Einreichgebühr bis zu einem Gesamtbetrag von max. € 1.000,--. Die Reisekosten und Einreichgebühren sind nachzuweisen. Die Förderung erfolgt nach dem „first come – first serve“ Prinzip. Sollten Antragsteller Anträge hinsichtlich weiterer Trainingsprogramme, außerhalb des Media-Trainings-Programmes stellen, so ist dies im Einzelfall zu entscheiden. Die Förderung ist mit einem Jahresgesamtbetrag von € 10.000,-- beschränkt.
Die Messeförderung des Fachverbandes entfällt damit mit 1.1.2012.
Unterstützung für die Beteiligung an produktionsspezifischen Trainingsprogrammen (ab 1.1. 2012):
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Antragsteller
Antragsberechtigt sind Produzenten (01,08,09), die aufgrund aufrechter nicht ruhender Gewerbeberechtigung Mitglieder des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft sind.
1.2 Förderbare Trainingsprogramme
Programme des Media-Trainingsprogramms, soweit produktionsbezogen. Über Anträge hinsichtlich anderer Trainingsprogramme ist im Einzelfall zu entscheiden.
2. Besondere Bestimmungen
2.1 Teilnahmegebührenzuschuss
Gefördert werden max. 50 % der Reisekosten und max. 50 % der Einreichgebühr bis zu einem Gesamtbetrag von max. € 1.000,-- (also je max. € 500,-- für Reisekosten und Einreichgebühr).
2.2 Nachweis
Die Reisekosten und die Einreichgebühren sind entsprechend nachzuweisen.
2.3 „First come, first serve“-Prinzip
Die Vergabe der Förderung erfolgt nach dem „first come-first serve“ Prinzip.
2.4 Dauer
Diese Förderung ist vorerst auf Dauer von 2 Jahren ( 1.1.2012 - 31.12.2013) beschränkt und kann nach Evaluierung weitergeführt werden.