Kollektivvertrag und Arbeitsrecht für die Film- und Musikwirtschaft
Aktuelle Kollektivvertrags(rahmen)texte, Löhne, Gehälter und Zusatzinformationen
Kollektivvertrag für Filmberufe 2023
Erhöhung des kollektivvertraglichen Mindestgehalts sowie des Mindestlohns um 6,50 % gegenüber 2022, gültig ab 1.1.2023. Die Laufzeit beträgt 12 Monate..
- Kollektivvertrag gültig ab 1.1.2023
- Mindestgagentarif gültig ab 1.1.2023
- Excel-Berechnungs-Tool: Gagenberechnung, Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung
- Erläuterung zu den Gagenpositionen im Kollektivvertrag für Filmberufe
- Aufwandsentschädigung für nebenberufliche KomparsInnen
- Grundgehaltsauszeichnung gemäß AVRAG
- Werkstattprojekt
- Berufsbilder
- Mustervereinbarung eines Arbeitsvertrages gemäß § 5 Punkt 2
- Ständige Geschäftsordnung des Schiedsgerichtes
- Q&A zu projektbezogenen Arbeitsverträgen (§7)
- Anmerkung zum Kollektivvertrag Filmschaffende (Filmberufe) 2022
Allgemeiner Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft 2023
Erhöhung des kollektivvertraglichen Mindestgehalts sowie des Mindestlohns um 6,50 % gegenüber 2022.
Die IST-Gehälter bzw. IST-Löhne werden nicht angehoben (Beibehaltung der Überzahlung). Die Laufzeit beträgt 12 Monate.
- Kollektivvertrag gültig ab 1.1.2023
- Mindestgrundgehälter gültig ab 1.1.2023
- Mindestlöhne, Lehrlingseinkommen, Sondervergütungen, Aufwandsentschädigung gültig ab 1.1.2023
- Informationen des ÖGB zum Kollektivvertrag Film und Nichtfilm
KV- Erhöhungen für Nichtfilmschaffende der Jahre 2016-2023
Jahr | KV- Erhöhung | IST-Erhöhung | Anmerkung |
---|---|---|---|
2023 | 6,50 % | –– | In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung"). Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres. |
2022 | 2,05 % | 1,80 % | Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne |
2021 | 1,45 % | –– | In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung"). Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres. |
2020 | 2,50 % | –– | In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung"). Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres. |
2019 | 2,80 % | 2,30 % | Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne |
2018 | 2,60 % | –– | In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung"). Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres. |
2017 | 1,25 % | –– | In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung"). Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres. |
2016 | 1,45 % | 1,25 % | Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne |
Vorlagen Dienst- und Werkvertrag
Werkvertrag - Dienstvertrag – Scheinselbstständigkeit
Tipp!
Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen (Stand: September 2017)
Webseminar-Aufzeichnung: "Werkvertrag/Dienstvertrag in der Film- und Musikwirtschaft"
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