Kollektivvertrag Müller und Mischfuttererzeuger
Lohn- und Gehaltstafeln für Arbeiter und Angestellte
Auf dieser Seite finden Sie den Kollektivvertrag für Beschäftigte im Mühlengewerbe und in der gewerblichen Futtermittelerzeugung.
Kollektivverträge
- Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2020
- Kollektivvertrag Müller-/Mühlengewerbe und Mischfuttererzeuger, Arbeiter/innen, Fassung vom 1.10.1982
Lohn- und Gehaltstabellen
- Gehaltsordnung Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2020
- Gehaltsordnung Müller-/Mühlengewerbe, Angestellte, gültig ab 1.8.2020
- Lohnordnung Müller-/Mühlengewerbe, Arbeiter/innen, gültig ab 1.8.2020
- Lohnordnung Mischfuttererzeuger, Arbeiter/innen, gültig ab 1.8.2020
Zusatzinformation
Kollektivverträge, Lohn- und Gehaltstabellen des Vorjahres
- Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2019
- Gehaltsordnung Handwerk, Gewerbe und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2019
- Gehaltsordnung Müller-/Mühlengewerbe, Angestellte, gültig ab 1.8.2019
- Lohnordnung Müller-/Mühlengewerbe, Arbeiter/innen, gültig ab 1.8.2019
- Lohnordnung Mischfuttererzeuger, Arbeiter/innen, gültig ab 1.8.2019