Corona-Maßnahmen für Tischler
Informationen für Tischler und Holzgestalter im Überblick
Wichtige neue Regelungen ab 01.06.2022 – Kurzübersicht
- Wegfall der Maskenpflicht in fast allen Bereichen (Ausnahmen: Krankenanstalten, Kuranstalten und sonstige Orte, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden, sowie Alten- und Pflegeheime).
- Keine Verpflichtung zum Tragen von Masken in den Verkaufsräumen und Kundenbereichen der Tischler und Holzgestalter.
- Für eine Grundimmunisierung sind einheitlich drei Impfungen nötig.
- Arbeitgeber kann in begründeten Fällen strengere Maßnahmen als in der Verordnung vorsehen.
Weitere Infos: FAQ: WKÖ-Informationen zum Coronavirus - WKO.at
Regionale Maßnahmen
Bitte beachten Sie auch die Sonderbestimmungen für Ihr Bundesland.
Allgemeine Bestimmungen
Es wird festgehalten, dass als Maske iSd VO "Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil" oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard gilt.
Maskenpflicht
In bestimmten aufgezählten Bereichen besteht eine Pflicht zum Tragen einer Maske. Die Verkaufsräume und Kundenbereiche der Tischler und Holzgestalter sind davon jedoch nicht betroffen.
Arbeitsorte
Am Ort der beruflichen Tätigkeit können in begründeten Fällen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von COVID-19 über die Verordnung hinausgehende, strengere Regelungen vorgesehen werden.
Rechtsgrundlagen
- 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (2. COVID-19-BMV) | BGBl. II Nr. 156/2022
- 1. Novelle zur 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
Bitte informieren Sie sich auch auf der Informationsseite der Wirtschaftskammer Österreich zum Coronavirus wko.at/corona, welche täglich mehrfach aktualisiert wird.