Kriterien der Selbstständigkeit als Handelsagent
Die im Download-Bereich bereitgestellte Übersicht soll eine Orientierungshilfe geben, welche Kriterien eher für eine selbständige bzw. unselbständige Erwerbstätigkeit sprechen.
Es ist in vieler Hinsicht nicht gleichgültig, ob Sie ein Handelsagent mit allen Attributen der Selbständigkeit sind oder Ihr Verhältnis zum vertretenen Unternehmen einen arbeitnehmerähnlichen Charakter hat.
Ausschlaggebend für die Beurteilung, ob Versicherungspflicht nach GSVG oder ASVG vorliegt, ist vor allem die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vom Auftraggeber, die immer im Einzelfall und in der Gesamtbetrachtung der Kriterien zu prüfen ist.
Achtung!
Es kommt immer auf die tatsächlichen Verhältnisse an! Bloße Regelungen im Vertrag, die nicht gelebt werden, nützen nicht!