Gesamtverträge Kabelweiterleitung
Die Einspeisung von Rundfunkprogrammen in ein Kabelnetz durch Kabelnetzbetreiber (sogenannte „Kabelweitersendung“) gilt urheberrechtlich als eigener Verwertungsvorgang (unabhängig vom Sendevorgang durch den TV-Veranstalter). Daher ist es erforderlich vor der Einspeisung des Programms
- die Verwertungsrechte an Sendungen von den Verwertungsgesellschaften zu erwerben und
- die Zustimmung vom Programmveranstalter zur Einspeisung des Programms einzuholen.
Da der Programmveranstalter selbst entscheidet, ob er die Zustimmung zur Einspeisung seines Programms erteilt – es handelt sich hierbei um das „Signalrecht“ des Programmveranstalters – ist vor der Einspeisung des Programms die Zustimmung der einzelnen Programmveranstalter einzuholen.
Keine Zustimmungserklärung bedürfen jene Programme, welche in der Liste der Verwertungsgesellschaft Rundfunk (VGR) angeführt sind.
Kabelnetzbetreiber müssen die Rechte für die Weiterleitung der Rundfunkprogramme in das Kabelnetz von den Rechteinhabern (Verwertungsgesellschaften) erwerben. Dies betrifft die Film-, Musik-, literarischen Rechte und Rechte der bildenden Kunst.
Der Fachverband Telekom/Rundfunk hat als gesamtvertragsfähige Organisation für die österreichischen Kabelnetzbetreiber die Weiterleitungsrechte mit den Verwertungsgesellschaften in Gesamtverträgen und in Satzungen geregelt.
In diesen Vereinbarungen sind sämtliche vertragliche Details und auch die Höhe des an die Verwertungsgesellschaften zu zahlenden Entgeltes geregelt. Auf Basis dieser Gesamtverträge kann der Kabelnetzbetreiber den ebenfalls ausverhandelten Einzelvertrag mit der jeweiligen Verwertungsgesellschaft abschließen.
Folgende Gesamtverträge wurden vom FV Telekom/Rundfunk abgeschlossen
- Gesamtvertrag für die intregrale Kabelweitersendung von Rundfunksendungen mit der Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM)
- Gesamtvertrag für privates Kabelfernsehen mit der LSG - Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten
- Gesamtvertrag für die intregrale Kabelweitersendung von Rundfunksendungen mit der Literar Mechana
- Rahmenvertrag für die intregrale Kabelweitersendung von Rundfunksendungen mit der Verwertungsgesellschaft Rundfunk (VGR)
Mit zwei Verwertungsgesellschaften konnte keine Einigung über die Tarife erzielt werden. Für die VDFS und die VAM sind die Entgelte daher durch Satzungen der zuständigen Behörden geregelt:
- Satzung VdFS Verwertungsgesellschaft Dachverband Filmschaffender (VdFS)
- Satzung VAM Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien (VAM)
Die Tarife dieser Gesellschaften werden über zwei Inkassoverbünde gebündelt. Im ersten Schritt finden Sie anbei die Kabel-TV Entgelte für 2021 nach erfolgter Wertanpassung.
Monatsentgelt pro Teilnehmer
ab 1.1.2020 | ab 1.1.2021 | |
---|---|---|
AKM | 0,4959 | 0,5030 |
VGR* | 0,6232 | 0,6232 |
Bildrecht | 0,02423 | 0,02458 |
Literar-Mechana | 0,25695 | 0,26064 |
LSG | 0,12296 | 0,12473 |
VAM | 0,19521 | 0,19802 |
VDFS Anteil VAM | 0,08434 | 0,08555 |
VDFS Eigenanteil | 0,02164 | 0,02195 |
Gesamt netto | 1,82443 | 1,84167 |
Quartalsentgelt pro Teilnehmer, jedoch ohne AKM
ab 1.1.2020 | ab 1.1.2021 | |
Bildrecht | 0,07269 | 0,07373 |
Literar-Mechana | 0,77084 | 0,78191 |
LSG | 0,36888 | 0,37418 |
VAM | 0,58564 | 0,59405 |
VDFS Anteil VAM | 0,25303 | 0,25666 |
VDFS Eigenanteil | 0,06493 | 0,06586 |
VGR* | 1,8696 | 1,8696 |
* Die VGR hat den Gesamtvertrag mit dem Fachverband Telekom/Rundfunk mit 31.12.2019 gekündigt und einen autonomen Tarif in Höhe von € 0,8725 zuzügl 20% USt pro Teilnehmer und Monat veröffentlicht. Den bestehenden Kabelnetzbetreibern wurde seitens VGR eine Übergangslösung angeboten, die laut aktueller Information auf www.vg-rundfunk.at bis zum Ende des derzeit laufenden Schlichtungs- bzw. Satzungsverfahrens gilt.
Achtung:
Das Schlichtungsverfahren musste leider erfolglos im Sommer 2020 abgeschlossen werden.
Der Fachverband hat daher einen Antrag auf Satzung beim Urheberrechtssenat eingebracht. Den Kernpunkt dieses Verfahrens stellt selbstverständlich die Höhe des Tarifes und der Rechteumfang dar. Dieses Verfahren ist aktuell im Laufen.
MOBIL-TV Tarif pro Teilnehmer pro Monat
ab 1.1.2020 | ab 1.1.2021 | |
Bildrecht | 0,016209 | 0,016442 |
Literar-Mechana + LVG | 0,155455 | 0,157687 |
VAM | 0,130597 | 0,132472 |
VdFS Gesamtvertrag | 0,056425 | 0,057235 |
VdFS Satzung | 0,014479 | 0,014687 |
Gesamt netto | 0,373165 | 0,378523 |