Berufsbild Buchhalter/-in
Die Buchhalterin und der Buchhalter sind lt. Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) gesetzliche Mitgliederinnen und Mitglieder der Wirtschaftskammern Österreich und kompetente Partnerinnen und Partner im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Die Buchhaltungsberufe handeln praxisnah und erfolgsorientiert und sind bestrebt, wirtschaftliche Abläufe so effizient wie möglich zu gestalten.
Durch die Leistungen der Buchhaltungsberufe werden vor allem bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Ressourcen freigesetzt, die es der Unternehmerin und dem Unternehmer ermöglichen, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Zusätzlich können die Betriebe jederzeit auf das Fachwissen "ihrer" Buchhalterin oder "ihres" Buchhalters lt. BibuG zurückgreifen. Dadurch leisten die Buchhalterinnen und Buchhalter lt. BibuG einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung und Expansion der Unternehmen und unterstützen die Absicherung des wirtschaftlichen Erfolgs. Die Buchhalterinnen und Buchhalter lt. BibuG sind somit ein wichtiger Stabilisierungsfaktor für die heimische Wirtschaft.
Die Buchhalterin und der Buchhalter lt. BibuG erledigen die anfallenden Arbeiten in der Buchhaltung, in der Kostenrechnung sowie des Jahresabschlusses zuverlässig, zeitgerecht und kundenorientiert. Sie bedienen sich moderner elektronischer Datenverarbeitungssysteme sowie anderer zur Verfügung stehender Instrumente und Methoden.
Zuständige Behörde ist der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bilanzbuchhaltungsbehörde.
Da auch Leistungen aus anderen Gewerben erbracht werden können (gemäß § 32 Gewerbeordnung 1994), welche die Leistungen der Buchhalterin und des Buchhalters lt. BibuG wirtschaftlich sinnvoll ergänzen, kann der Unternehmerin und dem Unternehmer ein umfassendes Service geboten werden.
Zu fairen Konditionen bieten die Buchhalterin und der Buchhalter lt. BibuG:
- Geschäftsbuchhaltung (Pagatorische Buchhaltung) einschließlich der Erstellung der Saldenlisten
- Kalkulation- Kostenrechnung (Kalkulatorische Buchhaltung)
- Erstellung der Einnahmen/Ausgaben-Rechnung
- Unterstützung im Bereich der kaufmännischen Büroorganisation:
Anlegen und Führen von Akten, Statistiken, Karteien und Dateien (z.B. Personal-, Krankenstands-, Urlaubsdatei, kaufmännischer Schriftverkehr, Abgabentermine, Mahnwesen, Zahlungsverkehr) - Unterstützung im Umgang mit spezifischer Hard- und Software
- Erbringung sämtlicher Nebentätigkeiten gemäß § 32 der Gewerbeordnung 1994
- • Vertretung und Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldung einschließlich der zusammenfassenden Meldungen
- Akteneinsicht auf elektronischem Wege
- Vertretung einschließlich der Registrierung, der Beendigung und der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten des Umsatzsteuer One-Stop-Shop (OSS)
- Erbringung sämtlicher Beratungsleistungen im Zusammenhang des Berechtigungsumfanges
- die Vertretung in allen Angelegenheiten der An- und Abmeldung von Registrierkassen
- die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer einschließlich der Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers auf der Basis der Angaben ihrer Mandanten und der Feststellung und Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentümers im Auftrag ihrer Mandanten
Welche Rechte haben Buchhalterinnen und Buchhalter
- Annahme oder die Gewährung von Provisionen oder die Weitergabe von Aufträgen unter Provisionsvorbehalt
- Es gibt keine speziellen Einschränkungen in der Werbung für ihre Dienstleistungen
- Das Bilanzbuchhaltungsgesetz ermächtigt Buchhalterinnen und Buchhalter, für einzelne und übliche Aufgaben, Angehörige anderer selbständiger Berufe durch Werkvertrag heranzuziehen
Vorteile für Ihr Unternehmen
- Öffentliche Bestellung als Buchhalterin oder Buchhalter - nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (Qualitätssicherung). Die Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen und die Bestellung erfolgt durch die Bilanzbuchhaltungsbehörde
- Verschwiegenheitspflicht – diese erstreckt sich auch auf persönliche Umstände sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse die bei Durchführung erteilter Aufträge bekannt geworden sind
- Zeugenentschlagungsrecht im Verwaltungs-, Abgaben-, Zivil- und Strafverfahren hinsichtlich dessen, was dem Berufsberechtigten in Ausübung seines Buchhaltungsberufes bekannt geworden ist
- Es besteht die gesetzliche Verpflichtung jährlich 15 Lehreinheiten an facheinschlägiger Weiterbildung nachzuweisen. Die Kontrolle erfolgt durch die Bilanzbuchhaltungsbehörde
- Alle Berufsberechtigten sind verpflichtet, einen Berufssitz zu haben. Grenzüberschreitende Dienstleistungen und Niederlassungen sind grundsätzlich möglich. Die entsprechenden EU-Regelungen müssen erfüllt werden
- Das Bilanzbuchhaltungsgesetz ist mit 01.01.2007 in Kraft getreten. Demzufolge können Berufsberechtigungen als Buchhalterin oder Buchhalter nur bei der Bilanzbuchhaltungsbehörde beantragt werden
- Die Buchhalterin und der Buchhalter sind gesetzlich verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Versicherungssumme muss mindestens EUR 72.673,- für jeden einzelnen Versicherungsfall sein
Ein echter Wettbewerbsvorteil
Buchhalterinnen und Buchhalter lt. BibuG übernehmen Aufgaben ihrer Auftraggeberinnen und Auftraggeber und helfen dadurch, die Entwicklung von Unternehmen positiv zu gestalten, Schwachstellen zu erkennen und diese zu beseitigen. Buchhalterinnen und Buchhalter lt. BibuG stärken das Fundament eines Betriebes und haben für fast jedes Problem die richtige Lösung.