Unternehmensgründung für Bilanzbuchhalter/innen, Buchhalter/innen und Personalverrechner/innen
Zur selbständigen Ausübung eines Bilanzbuchhaltungsberufes ist die öffentliche Bestellung erforderlich; dabei sind allgemeine und besondere Voraussetzungen nachzuweisen.
Allgemeine Voraussetzungen
Für die öffentliche Bestellung gelten folgende Bedingungen:
- volle Handlungsfähigkeit,
- besondere Vertrauenswürdigkeit,
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse,
- eine aufrechte Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung und
- ein Berufssitz
Besondere Voraussetzungen
Bedingung für die öffentliche Bestellung als
- Bilanzbuchhalter ist die erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Bilanzbuchhalter
- Buchhalter ist die erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Buchhalter
- Personalverrechner ist die erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Personalverrechner
Die Details zu den Voraussetzungen finden Sie im Bilanzbuchhaltungsgesetz §§ 7 bis 32 und in der Bilanzbuchhaltungsberufe-Prüfungsordnung.
Anträge
Die Anträge zur Fachprüfung bzw. auf öffentliche Bestellung sind an die Bilanzbuchhaltungsbehörde zu richten.
Bestellung
Die Bestellung erfolgt durch die Bilanzbuchhaltungsbehörde.
Die erstmalige Ausübung der Buchhaltungsbefugnisse wird durch das BMF nach dem Neugründungsförderungsgesetz gefördert. Die Bestätigung, die Ihnen bei den meisten Behörden Gebühren erspart, erhalten Sie beim NeuföG/Gewerbeanmeldeservice der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Bitte nehmen Sie dazu Ihren gültigen Reisepass mit.
Was darf der Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner?
Antworten auf diese Fragen finden Sie im Überblick über den Berechtigungsumfang.