Ausbildung zum Versicherungsmakler
Der Beruf des Versicherungsmaklers und Beraters in Versicherungsangelegenheiten (kurz: Versicherungsmakler) ist eine gewerbliche Tätigkeit gemäß §94 Z 76 der Gewerbeordnung und an die erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung gebunden.
Über Befähigungsvoraussetzungen, Zugangsverordnung und Prüfungsstoffverordnung sowie Details/Termine zu den Prüfungen informiert Sie gerne die jeweilige Landesorganisation. Zudem werden in den Bundesländern entsprechende Kurse angeboten, die eine ideale Wissensbasis für die Ablegung der "Befähigungsprüfung Versicherungsmakler/innen" vermitteln. Detailliertere Informationen dazu sowie konkrete Kurstermine erhalten sie ebenfalls von Ihrer jeweiligen Landesorganisation.
Voraussetzungen zur Ausübung für die reglementierten Gewerbe Versicherungsagent, Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten sind in der Zugangsverordnung für den Beruf Versicherungsvermittler geregelt.
Den Prüfungsstoff für die Befähigungsprüfung für das Gewerbe des Versicherungsmaklers und Berater in Versicherungsangelegenheiten finden Sie in der so genannten Prüfungsstoffverordnung zur Befähigung für das Gewerbe der Versicherungsmakler.
Zudem ist für die Ausübung des Gewerbes der Abschluss einer einschlägigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erforderlich. Hierfür gibt es mehrere Anbieter. Einen Anbieterüberblick finden Sie im Artikel "Umfrage zur obligatorischen Haftpflichtversicherung" in der "Ausgabe 1/2020 "Der Versicherungsmakler".
Der Fachverband hat beispielsweise folgende Rahmenverträge für Versicherungsmakler abgeschlossen.
Projekt "Versicherungsmakler-Ausbildung Neu"
Anpassung der Ausbildung an neue rechtliche und organisatorische Erfordernisse
Das Gewerbe der Versicherungsvermittlung in der Ausübungsform Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheit gemäß § 94 Z 76 Gewerbeordnung ist ein reglementiertes Gewerbe; dies bedingt die Notwendigkeit, eine entsprechende Befähigung zur Gewerbeausübung zu erlangen.
Die Erlangung dieser entsprechenden Befähigung erfolgt insbesondere durch die Absolvierung der einschlägigen Befähigungsprüfung. Den rechtlichen Rahmen dazu bildet wiederum die Versicherungsmakler-Prüfungsstoffverordnung aus dem Jahr 2003.
Vor einiger Zeit hat der Fachverband der Versicherungsmakler das Projekt gestartet, die Ausbildung zum Versicherungsmakler künftig auf neue Beine zu stellen; dies sowohl in rechtlicher als auch in organisatorischer Hinsicht. Dies v.a. aus folgenden Gründen:
- Die Anforderungen an den Beruf und an die Tätigkeit des Versicherungsmaklers sind in den letzten Jahren stetig gestiegen; eine Neufassung der Maklerprüfung war und ist daher schlichtweg unausweichlich;
- zudem schreibt § 22 GewO (in Verbindung mit dem NQR-Gesetz)
verpflichtend die Einordnung der Befähigungsprüfungen in den sog. nationalen Qualitätsrahmen vor. - Darüber hinaus wird mit den künftig einheitlichen, schriftlichen und mündlichen Prüfungsaufgaben ein weiterer Schritt zur Vereinheitlichung des hohen Prüfungsniveaus in ganz Österreich angestrebt.
Überblick über das Fachverbands-Projekt "Versicherungsmakler-Ausbildung Neu" (Bericht in der Zeitschrift "Der Versicherungsmakler", Ausgabe 3/2021 , S. 44-47 )
Qualifikationsstandards (im Fachverbandsausschuss einstimmig beschlossen am 10.09.2020)