Ausbildung zum Versicherungsmakler
Der Beruf des Versicherungsmaklers und Beraters in Versicherungsangelegenheiten (kurz: Versicherungsmakler) ist eine gewerbliche Tätigkeit gemäß §94 Z 76 der Gewerbeordnung und an die erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung gebunden.
In den Bundesländern werden entsprechende Kurse angeboten, die eine ideale Wissensbasis für die Ablegung der "Befähigungsprüfung Versicherungsmakler/innen" vermitteln.
Zugangsverordnung für den Beruf Versicherungsvermittler
Voraussetzungen zur Ausübung für die reglementierten Gewerbe Versicherungsagent, Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten
Prüfungsstoffverordnung zur Befähigung für das Gewerbe der Versicherungsmakler
Verordnung zur Befähigungsprüfung für das Gewerbe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Gründerleitfaden
Gut überlegt zum Erfolg als Versicherungsmakler
Über Befähigungsvoraussetzungen, Zugangsverordnung und Prüfungsstoffverordnung sowie Details/Termine zu den Versicherungsmakler- Kursen und Prüfungen informiert Sie gerne die jeweilige Landesorganisation.