Projekt "Versicherungsmakler-Ausbildung Neu"
Das Gewerbe der Versicherungsvermittlung in der Ausübungsform Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheit gemäß § 94 Z 76 Gewerbeordnung ist ein reglementiertes Gewerbe; dies bedingt die Notwendigkeit, eine entsprechende Befähigung zur Gewerbeausübung zu erlangen.
Die Erlangung dieser entsprechenden Befähigung erfolgt insbesondere durch die Absolvierung der einschlägigen Befähigungsprüfung. Den rechtlichen Rahmen dazu bildet wiederum die Versicherungsmakler-Prüfungsstoffverordnung aus dem Jahr 2003.
Vor einiger Zeit hat der Fachverband der Versicherungsmakler das Projekt gestartet, die Ausbildung zum Versicherungsmakler künftig auf neue Beine zu stellen; dies sowohl in rechtlicher als auch in organisatorischer Hinsicht. Dies v.a. aus folgenden Gründen:
- Die Anforderungen an den Beruf und an die Tätigkeit des Versicherungsmaklers sind in den letzten Jahren stetig gestiegen; eine Neufassung der Maklerprüfung war und ist daher schlichtweg unausweichlich;
- zudem schreibt § 22 GewO (in Verbindung mit dem NQR-Gesetz)
verpflichtend die Einordnung der Befähigungsprüfungen in den sog. nationalen Qualitätsrahmen vor. - Darüber hinaus wird mit den künftig einheitlichen, schriftlichen und mündlichen Prüfungsaufgaben ein weiterer Schritt zur Vereinheitlichung des hohen Prüfungsniveaus in ganz Österreich angestrebt.
Überblick über das Fachverbands-Projekt "Versicherungsmakler-Ausbildung Neu" (Bericht in der Zeitschrift "Der Versicherungsmakler", Ausgabe 3/2021 , S. 44-47 )
Qualifikationsstandards (im Fachverbandsausschuss einstimmig beschlossen am 10.09.2020)