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Wert von Kreativleistungen

Vergabeleitfaden – Kartellrecht - Wert von Kreativleistungen

Vergabeleitfaden für den Bereich Werbung und Marktkommunikation

Der Fachverband hat nunmehr einen Vergabeleitfaden für den Bereich Werbung und Marktkommunikation erstellt. Er soll unverzichtbarer Ratgeber für Agentur-Partner sein und diese dabei unterstützen, Geschichten von übertroffenen Erwartungen, Erfolgen und spannenden Erlebnissen für gemeinsame Kommunikationsprojekte umzusetzen.

Wir hoffen, dass Ihnen die vorliegende Broschüre ein nützlicher Begleiter ist, wünschen Ihnen eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihren KreativpartnerInnen und eine gute, erfolgreiche Reise.

Kartellrecht

Nach dem Kartellgesetz 2005 und den einschlägigen EU Wettbewerbsrichtlinien ist das Bezwecken oder das Bewirken einer Verhinderung oder Einschränkung des Wettbewerbes verboten. Das bedeutet, dass Honorarordnungen und -leitlinien (Richtpreise) und sonstige Tarifempfehlungen, die eine unmittelbare oder mittelbare Preisfestsetzung vorsehen, kartellrechtlich verboten sind.  

In diesem Sinne hat der Fachverband Werbung und Marktkommunikation in seinem Bereich alle Honorar- und Kalkulationsrichtlinien widerrufen. Wir weisen darauf hin, dass es nach der österreichischen und europäischen Rechtslage Unternehmen rechtlich nicht erlaubt ist, derartige kartellrechtswidrige Kalkulations- und Honorarrichtlinien anzuwenden.

Informationen zum Wert von Kreativleistungen der einzelnen Bundesländer

Stand: