Kollektivverträge Gastronomie (inkl. Kaffeehäuser) und Hotellerie
Achtung!
Informationen zur Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern & Angestellten finden Sie hier.
Kollektivvertragsabschluss ab 1.5.2022
Mit den Gewerkschaften vida und GPA wurde ein adaptierter Lohn- und Gehaltsabschluss ab 1.5.2022 vereinbart.
- Es erfolgt eine Anhebung in Fixbeträgen für jede Lohn-/Beschäftigungsgruppe. Im Bundesdurchschnitt bedeutet dies eine Erhöhung um 3,7 % bei Arbeiter:innen und Angestellten.
- Die Lehrlingseinkommen werden ebenfalls um Fixbeträge anhoben, im Durchschnitt über alle Lehrjahre entspricht dies einer Erhöhung um 3,8 %.
- Für die Zulagen gelten ab 1.5.2022 folgende Beträge:
- Nachtarbeitszuschlag: 24 Euro (plus 1 Euro)
- Fremdsprachenzulage: 32 Euro (plus 0,5 Euro)
- Fehlgeldentschädigung: 33 Euro (plus 0,5 Euro)
Darüber hinaus werden die in den Lohntabellen der Bundesländer Oberösterreich und Burgenland noch vorgesehenen Beträge für die Bereitstellung von Quartier gestrichen.
Mit dem aktuellen Kollektivvertragsabschluss wird das bereits im Vorjahr für die Jahre 2021 und 2022 abgeschlossene Lohn- und Gehaltsabkommen ab 1.05.2022 angepasst. Die im Vorjahr ursprünglich vereinbarte Erhöhung hätte im rechnerischen Durchschnitt 2,35 % betragen.
Bei den Verhandlungen in der ersten Jahreshälfte 2021 war die aktuelle Inflationsentwicklung jedoch nicht absehbar. „Aus Verantwortung für unsere Mitarbeiter und Fairness unserem Verhandlungspartner gegenüber haben wir – trotz der extrem schwierigen Zeit für die Branche - die bereits beschlossenen Lohn- und Gehaltserhöhungen ab 1.5.2022 nochmals spürbar angehoben“, kommentieren Susanne Kraus-Winkler und Mario Pulker, Chefverhandler der gastgewerblichen Fachverbände in der WKÖ, das Verhandlungsergebnis.
- Link zu ArbeiterInnen
- Link zu Angestellte
ArbeiterInnen im Hotel- und Gastgewerbe
Rahmen Kollektivvertrag Arbeiter
Rahmen-Kollektivvertrag ArbeiterInnen (gültig ab 1.5.2019)
Achtung!
Neue gesetzliche Regelung zur Anrechnung von Karenzzeiten ab 1.8.2019:
Anfang Juli wurde vom Nationalrat eine Regelung zur Anrechnung der Karenzzeiten beschlossen, die die Regelung im Punkt 14a des KV für Arbeiter im Gastgewerbe für Geburten ab dem 1. August 2019 überlagert.
§ 15f MSchG normiert, dass jede Karenzzeit für alle sich nach der Dauer der Dienstzeit richtenden Ansprüche (z.B. Gehaltsvorrückungen, Urlaubsausmaß, Bemessung der Kündigungsfristen) voll angerechnet wird. Die neue Regelung gilt für Mütter und Väter, deren Kind ab 1. August 2019 geboren (bzw. adoptiert oder in unentgeltliche Pflege genommen) wird, im Rahmen der Dauer der jeweils in Anspruch genommenen Karenz.
Lohntabellen gültig ab 1.5.2022
Im Sozialpartnerübereinkommen vom 5. Februar 2021 wurde vereinbart, weitere Gespräche zu den bereits fixierten Kollektivvertragslöhnen und Gehälter ab 1.5.2022 zu führen, sollte die Jahresinflation 2021 über 2 % liegen. Dieser Fall ist nun eingetreten. Das neue Übereinkommen zum Lohnabschluss 2022 wurde am 17. März 2022 geschlossen.
- Lohnordnung Burgenland, gültig ab 1.5.2022
- Lohnordnung Kärnten, gültig ab 1.5.2022
- Lohnordnung Niederösterreich, gültig ab 1.5.2022
- Lohnordnung Oberösterreich, gültig ab 1.5.2022
- Lohnordnung Salzburg, gültig ab 1.5.2022
- Lohnordnung Steiermark, gültig ab 1.5.2022
- Lohnordnung Tirol, gültig ab 1.5.2022
- Lohnordnung Vorarlberg, gültig ab 1.5.2022
- Lohnordnung für Kaffeehäusern und Hotellerie Wien, gültig ab 1.5.2022
- Lohnordnung für das Gastgewerbe Wien, gültig ab 1.5.2022
Merkblätter und Muster
Mustervorlage zu Punkt 2.b. (4. Absatz) des Kollektivvertrags (Antrag Zeitausgleich)
Broschüre - Flexible Arbeitszeit im Hotel- und Gastgewerbe
Durchrechnung der Höchstarbeitszeit
Betriebskollektivvertrag von McDonalds
Den Betriebskollektivvertrag von McDonalds finden Sie hier.
Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe
Rahmenkollektivvertrag für Angestellte
Rahmen-Kollektivvertrag Angestellte (gültig ab 1.5.2019)
Gehaltstabellen gültig ab 1.5.2022
Im Sozialpartnerübereinkommen vom 5. Februar 2021 wurde vereinbart, weitere Gespräche zu den bereits fixierten Kollektivvertragsgehälter ab 1.5.2022 zu führen, sollte die Jahresinflation 2021 über 2 % liegen. Dieser Fall ist nun eingetreten. Das neue Übereinkommen zum Gehaltsabschluss 2022 ist am 17. März 2022 geschlossen worden.
Gehaltstabellen Bundesländer ab 1.5.2022
Merkblätter
Gegenüberstellung Beschäftigungsgruppen alt-neu
FAQs zur Neueinstufung im Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe
Musterverträge
Musterverträge finden Sie hier
Archiv
Alte Kollektivverträge sowie Lohn- und Gehaltstabellen finden Sie hierLiteraturempfehlung
Ein umfassender ausführlicher Kommentar ist in Buchform beim Verlag Manz erschienen:
Kommentar zum Kollektivvertrag
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