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Frankfurter Tabelle/Wiener Liste

Unverbindliche Richtwerte zur Reisepreisminderung

Was ist die Frankfurter Tabelle?

Im Zusammenhang mit der Berechnung von Preisminderungsansprüchen bei Reisen tritt immer wieder der Begriff "Frankfurter Tabelle" auf.

Die Frankfurter Tabelle ist nichts anders als eine veröffentlichte Entscheidungssammlung der 24. Zivilrechtskammer des Oberlandesgerichtes Frankfurt.

Sie soll den Anforderungen der Praxis nach möglichst einheitlichen und transparenten Grundsätzen für die Berechnung von Preisminderungsansprüchen im Reiserecht gerecht werden. Auch wenn die Frankfurter Tabelle in der Rechtslehre mitunter für Kritik gesorgt hat, bildet sie doch eine wichtige Orientierungshilfe.

Diese ändert aber nichts daran, dass die Festsetzung von Preisminderungsbeträgen vom Gericht auf Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalles nach richterlichem Ermessen zu erfolgen hat (§ 273 Zivilprozessordnung).

Auch österreichische Gerichte ziehen die Frankfurter Tabelle als Orientierungshilfe heran, wo dies aus Gründen der Prozessökonomie tunlich ist.

Die Wiener Liste

Als Äquivalent zur in Deutschland verwendeten Frankfurter Liste hat der Wiener Rechtsanwalt Dr. Eike Lindinger mit Rechtsanwaltsanwärterin Mag. Andrea Scheibenpflug eine "Wiener Liste" - als Auswertung der österreichischen Rechtsprechung zum Reiserecht - veröffentlicht. Dabei wird anhand anhand von Stichwörtern zu jedem konkreten Mangel-Sachverhalt den Prozentsatz der Preisminderung und die Fundstelle aus der Rechtsprechung (konkrete Einzelfallentscheidungen aus der Judikatur des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien beziehungsweise des Handelsgerichtes Wien) aufgelistet.

Sie können die Wiener Liste beim MANZ Verlag erwerben: Link