Barriere:freie Unternehmen
Die Förderung von investiven Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds (§ 10a Abs. 1 lit. j BEinstG)
Im Rahmen der Aktion „Barriere:freie Unternehmen“ werden Unternehmen bei Umbauten zur Herstellung von mehr Barrierefreiheit unterstützt. Insgesamt werden im Jahr 2018 für diese Maßnahme 500.000 Euro zur Verfügung stehen.
Nähere Informationen finden Sie in den Richtlinien der Förderung unter Downloads.