Änderung der Bundesbetriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr
Für bestehende Taxiunternehmen kommt es ab 1. Jänner 2021 kaum zu Änderungen. Ab dem 1. Jänner 2021 werden nur mehr auf jeweils 5 Jahre befristete Taxilenkerausweis ausgestellt. Ab dem 1.1.2022 werden diese Lenkerausweise in Scheckkartenformat ausgestellt. Der Lenkerausweis wird von der Behörde gegen Nachweis der Vertrauenswürdigkeit verlängert.
Für bestehende Mietwagenunternehmen, deren Lenker zur Durchführung von Schülertransporten berechtigt sind (also einen Schülertransportausweis oder den Führerschein D 95/D1 95 besitzen) und ausschließlich
- Schüler/Kindergartentransporte gemäß § 106 Abs. 10 Kraftfahrgesetz 1967
- Fahrten aufgrund einer ärztlichen Transportanweisung
- Fahrten im Rahmen der Beförderung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, wenn Fahrtkostenzuschüsse von Körperschaften öffentlichen Rechts bezahlt werden
- Fahrten im Rahmen der Beförderung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen mit gemäß § 33 KFG genehmigten rollstuhlgerechten Fahrzeugen durchführen.
kommt es ebenfalls kaum zu Änderungen. Lenker benötigen weiterhin (auch nach dem 1.1.2021) für die Durchführung dieser Fahrten keinen Lenkerausweis. Gegebenenfalls ist aber ein Schülertransportausweis zu erwerben.
Für bestehende Mietwagenunternehmen, die auch andere Fahrten durchführen, die nicht unter diese Ausnahmen fallen, kommt es ab 1.1.2021 zu weitreichenden Änderungen:
- Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur mehr Fahrer mit Lenkerausweis eingesetzt werden. Bereits tätige Lenker sollen bis spätestens 31.12.2020 im Rahmen eines Übergangsregimes den Lenkerausweis erwerben. Der Lenkerausweis kann durch Prüfung unter erleichterten Bedingungen (= Entfall der Ausbildungspflicht) erworben werden. Hier sind wir im Sinne unserer Mietwagenunternehmen sehr darum bemüht, diese Maßnahmen möglichst effizient zu gestalten.
- Auch bestehende Lenker können bis zum Ablauf der Probezeit gem. § 4 FSG vorübergehend nicht mehr eingesetzt werden.
- Nach bestandener Prüfung stellt die Behörde einen auf 5 Jahre befristeten Lenkerausweis aus. Bis zum 31.12.2021 werden noch Papierausweise, ab 1.1.2022 Lenkerausweise in Scheckkartenformat ausgestellt. Dieser wird auf Antrag von der Behörde nach 5 Jahren verlängert, wenn die Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen wird.
Im Jahr 2025 müssen alle bestehenden (bisher unbefristeten) TX-Lenkerausweise in Papierform - gegen Nachweis der Vertrauenswürdigkeit - in einen auf 5 Jahre befristeten Lenkerausweis in Scheckkartenformat ausgetauscht werden. Ausschlaggebend ist das ursprüngliche Monat der Ausstellung.