Förderung „Barriere:freie Unternehmen“
Förderung von investiven Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds (§ 10a Abs. 1 lit. j BEinstG)
Das Sozialministerium macht darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Aktion „Barrierefreie Unternehmen“ Betriebe bei Umbauten zur Herstellung von mehr Barrierefreiheit unterstützt werden.
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