EU-Kontrollgerät, Lenkprotokoll: Verwendung und Fahrerkarte
Verwendung von EU-Kontrollgerät und Fahrtenschreiber
Seit 1994 müssen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug mit Anhänger) zur Güterbeförderung mit einem EU-Kontrollgerät ausgerüstet sein, wenn ihre höchste zulässige Gesamtmasse (hzG) 3,5 Tonnen übersteigt!
Unter Güterbeförderung ist nicht nur die Tätigkeit der gewerblichen Güterbeförderung, sondern auch die des Werkverkehr zu verstehen!
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.