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Wie werde ich Transportunternehmer?

Der Weg in die Selbständigkeit im Güterbeförderungsgewerbe
Lieferung
© Gorodenkoff | stock.adobe.com

Bei der konzessionierten Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg übersteigt, handelt es sich um ein reglementiertes Gewerbe. Im Gegensatz zu den freien Gewerben muss man für das reglementierte Güterbeförderungsgewerbe eine Prüfung (die sog. Befähigungsprüfung) ablegen. Für die Befähigungsprüfung gibt es derzeit zwei Termine pro Jahr (jeweils im Frühjahr und Herbst) statt. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt beim Amt der Salzburger Landesregierung.

Bei der innerstaatlichen gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, bei denen die Summe der zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt, handelt es sich um ein freies Gewerbe. Für die Ausübung dieses Gewerbes ist lediglich die Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde (zuständige Bezirkshauptmannschaft oder Stadtmagistrat Salzburg) notwendig. Für die grenzüberschreitende gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, bei denen die Summe der zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt, bedarf es der Ablegung der derselben Konzessionsprüfung wie für das konzessionierte Güterbeförderungsgewerbe über 3500 kg.

Vorbereitungskurs auf die Befähigungsprüfung

Zur Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung bietet das WIFI Salzburg auch dementsprechende Kurse an. Die Teilnahme an diesen Kursen ist keine Voraussetzung, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Sie sind jedoch eine sehr gute Möglichkeit, um sich das bei der Prüfung abgefragte Wissen anzueignen.

Ansuchen auf Erteilung der Konzession

Nach der erfolgreich absolvierten Prüfung kann bei der jeweiligen Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde beim innerstaatlichen bzw. Amt der Salzburger Landesregierung beim grenzüberschreitenden Güterbeförderungsgewerbe) um die Erteilung der Konzession angesucht werden. Hier müssen pro Fahrzeug eine finanzielle Leistungsfähigkeit in Höhe von 9.000,- Euro für das erste bzw. 5.000,- Euro für jedes weitere Fahrzeug und je ein Lkw-Abstellplatz nachgewiesen werden. Außerdem muss die Zuverlässigkeit vorliegen, d.h. es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen bzw. Verstöße vorliegen. Weitere Daten bzw. Informationen wie z.B. Auszug aus dem Melderegister, Leumundszeugnis etc. werden von den Behörden selbst eingeholt.