Wiederkehrende Begutachtung gem. § 57a KFG: aktuelle Programmversionen
Wir übermitteln Ihnen den aktuellen Erlass der bmvit im Zusammenhang mit der Aktualisierung von Begutachtungsprogrammen.
Hierbei wird auf die in § 57a-KFG-Gutachten zu erfassenden Kilometerstände verwiesen, welche seit 1. September 2016 gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Begutachtungsprogramme erfüllen nun die Voraussetzungen und die §57a-ermächtigten Begutachtungsstellen haben sicherzustellen, dass bis 31. Oktober 2016 das Begutachtungsprogramm aktualisiert ist.
Die Details finden Sie im Downloadbereich.