Beratungsscheck „Risiken bei der Weitergabe von Aufträgen im In- und Ausland“
Die Weitergabe von Bauaufträgen birgt für den Generalunternehmer erhebliche Risiken. Die Beschäftigung von Subunternehmen und Leihpersonal ist gerade im Baugewerbe oft eine Gradwanderung – eine große Rolle spielt dabei das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. Nur allzu leicht passieren hier Fehler, die Unternehmen teuer zu stehen kommen können.
Um ihre Mitglieder davor zu schützen, aus Unwissenheit oder Mangel an Erfahrung in eine Kostenfalle zu tappen, bietet die Landesinnung Bau seit Mai 2013 einen Beratungsscheck zu diesem Thema an. Mit dieser Förderung bekommt das Unternehmen 50 Prozent der Beratungskosten, jedoch maximal 1000 Euro rückerstattet, wenn es sich bei einem der zur Verfügung stehenden Experten Unterstützung holt.
Neuauflage - Beratungsscheck
Die Landesinnung Bau hat für Sie die Inhalte inkl. Musterbeispielen des bestehenden Beratungsschecks überarbeitet und aktualisiert.
Nutzen Sie dieses Beratungsangebot, alle Details zur Abwicklung sowie den Beratungsscheck finden Sie im Downloadbereich.
Abwicklung
Füllen Sie das Formular aus. Kreuzen Sie den gewünschten Berater an und schicken Sie das Formular an die Landesinnung Bau. Nach der Freigabe des Schecks durch ein Gremium der Landesinnung kann die Beratung in Anspruch genommen werden. Übermitteln Sie nach Abschluss der Beratung den Beratungsbericht, den Zahlungsnachweis sowie das Refundierungsformular an die Innung. Sie erhalten 50 Prozent der Beratungskosten (max. 1.000 Euro) rückerstattet.
Wir hoffen, dass wir mit dieser Maßnahme unsere Unternehmen dabei unterstützen die schwer überschaubaren Bestimmungen einzuhalten. Denn Fehler müssen so nicht erst um teures Geld im Nachhinein behoben werden, sondern werden schon verhindert, bevor sie passieren.