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Baurestmassen-Beratungsscheck

1.000-Euro-Gutschein für Beratung durch Experten

Zur Unterstützung der Mitgliedsbetriebe bietet die Landesinnung Bau seit Oktober 2012 einen Beratungsscheck für den Bereich Baurestmassen an. Mit ihm erhalten Unternehmen, die Baurestmassen entsorgen müssen, einen Zuschuss von bis zu 1.000 Euro, wenn sie Hilfe von Experten in Anspruch nehmen.

Es sind fast ein Dutzend Gesetze und Rechtsnormen, mit denen sich steirische Bauunternehmen auseinandersetzen müssen, wenn im Zuge eines Auftrages Baurestmassen anfallen. Wie diese zu behandeln sind, wie sie entsorgt werden müssen und wie viel davon wiederverwertet werden muss, ist in vielen oft nicht überschaubaren Bestimmungen geregelt. Ein Fehler in der Anwendung oder Auslegung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen.

Zu Beginn dieses Jahres wurde dazu ein Baurestmassen-Leitfaden für alle Zielgruppen wie Bauherren, Planer, Gemeinden, bauausführende Unternehmen und Verwertungs- und Entsorgungsunternehmen vorgestellt und kann nun von der Website der Stmk. Landesregierung unter www.baurestmassen.steiermark.at heruntergeladen werden.

Zugleich gibt es ein Förderungssystem in Form eines Beratungsschecks für die Mitglieder der Landesinnung Bau. Mit diesem bekommt das Unternehmen 50 Prozent der Beratungskosten, jedoch maximal bis zu 1.000 Euro rückerstattet, wenn es sich bei einem der zur Verfügung stehenden Baurestmassen-Experten Unterstützung holt.

Experten 

  • ZT Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Jereb
  • Ing. Herwig Glössl/Cemex Umwelttechnik
  • RA Dr. Martin Eisenberger
  • Ing. Ernst Schneeberger
  • Ein Berater, der vom Gremium vorab genehmigt werden muss.


Achtung!
Die Beratung muss präventiv, das heißt, vor Vertragsabschluss oder Vertragserteilung erfolgen – auf laufende Rechtsfälle kann der Scheck nicht eingelöst werden.

Abwicklung

Füllen Sie das Beratungsformular aus. Kreuzen Sie den gewünschten Berater an und schicken Sie das Formular an die Landesinnung Bau. Nach der Freigabe des Schecks durch ein Gremium der Landesinnung kann die Beratung in Anspruch genommen werden. Schicken Sie nach Abschluss der Beratung den Beratungsbericht und den Zahlungsnachweis an die Landesinnung Bau. Sie können dadurch 50 Prozent der Beratungskosten (max. 1.000 Euro) rückerstattet bekommen.

Wir hoffen, dass wir mit dieser Maßnahme unsere Unternehmen dabei unterstützen, die schwer überschaubaren Bestimmungen einzuhalten. Denn Fehler müssen so nicht erst um teures Geld im Nachhinein behoben werden, sondern werden schon verhindert, bevor sie passieren.