Arbeitnehmerschutz bei Schneeräumung am Dach
Diese Arbeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn eine ordnungsgemäße Sicherung der Mitarbeiter möglich ist. Wir raten daher dringend davon ab, Aufträge zur Schneeräumung auf Dächern anzunehmen, wenn eine vorschriftsmäßige Sicherung der Mitarbeiter nicht sichergestellt werden kann. Die Arbeiten dürfen auch dann nicht ungesichert durchgeführt werden, wenn aufgrund der hohen Schneelasten am Dach Einsturzgefahr für das Gebäude besteht!
Rundschreiben: Schneeräumung auf Dächern
Beachten Sie auch unsere Empfehlung für eine sichere Nutzung von Fahrzeugkränen, Ladekränen und Brückenkränen im Winter.
"Fällst du ungeschützt vom Dach, fällt die Arbeit vorerst flach" - Diese Checkliste hilft Ihnen dabei, auch im Winter sicher auf den Dächern unterwegs zu sein!