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Arbeitnehmerschutz bei Schneeräumung am Dach

In Anbetracht des bevorstehenden Winters möchten wir auf die derzeit gültige rechtliche Situation bei Schneeräumarbeiten auf Dächern hinweisen.

Diese Arbeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn eine ordnungsgemäße Sicherung der Mitarbeiter möglich ist. Wir raten daher dringend davon ab, Aufträge zur Schneeräumung auf Dächern anzunehmen, wenn eine vorschriftsmäßige Sicherung der Mitarbeiter nicht sichergestellt werden kann. Die Arbeiten dürfen auch dann nicht ungesichert durchgeführt werden, wenn aufgrund der hohen Schneelasten am Dach Einsturzgefahr für das Gebäude besteht!

Rundschreiben: Schneeräumung auf Dächern

Beachten Sie auch unsere Empfehlung für eine sichere Nutzung von Fahrzeugkränen, Ladekränen und Brückenkränen im Winter.

"Fällst du ungeschützt vom Dach, fällt die Arbeit vorerst flach" - Diese Checkliste hilft Ihnen dabei, auch im Winter sicher auf den Dächern unterwegs zu sein!