Eintragungsfähiger Meistertitel
Mit der Novelle zur Gewerbeordnung werden ab 21. August 2020 alle Meister und Meisterinnen berechtigt, den Titel "Meister" bzw. "Meisterin" vor dem Namen zu führen.
Die Kurzform des Meistertitels lautet "Mst." oder "Mst.in" bzw. "Mst.in". Der Titel darf in allen öffentlichen Urkunden eingetragen werden. Das ist ein kräftiges Signal zur Sichtbarmachung und Aufwertung des Meistertitels. Hiermit übermitteln wir Ihnen den aktualisierten Infofolder, der auch auf wko.at zu finden ist.