Infos zur aktuellen COVID-19-Situation
Handwerksbetriebe sind aufgrund der gesetzlichen Lage weiterhin befugt, ihrer Arbeit nachzugehen, sowohl im Innen- als auch Außenbereich. Es ist der betriebliche Kundenbereich selbst bis auf weiteres nicht geöffnet, ein Besuch etwa für Besprechungen, daher noch nicht zulässig, ausgenommen ist hier der Verkauf von Waren (Dachziegeln und Bleche) unsererseits. Dies ist erlaubt.
Genaue Regeln
Bei den Arbeiten selbst werden genaue Regeln eingehalten, etwa, dass zu Ihnen ein Meter Sicherheitsabstand eingehalten wird. Auch die Mitarbeiter halten zueinander Distanz bzw. wenn dies nicht möglich ist, verwenden sie eine Maske oder einen Mundschutz. Die Vorgangweise ist in einer Verordnung genau geregelt und in einem Erlass näher ausgeführt.
Info der Innung vom 16. April 2020 (aktualisierte Fassung vom 20. April 2020)