Coronavirus: Informationen für Fußpfleger, Kosmetiker, Masseure und Heilmasseure
Alle Infos rund um COVID-19 für die Bereiche Fußpflege, Kosmetik, Massage und Heilmassage, Piercen, Tätowieren und Nagelstudios
Stand: 2.5.2022
Mit dem Auslaufen der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung entfällt die Maskenpflicht in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen und Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden (Heilmassage).
Auch Vorgaben zu COVID-19-Beauftragten und Präventionskonzept in Betrieben sowie die Risikogruppenfreistellung laufen aus.
Mit 1. Mai 2023 endet somit die FFP2-Maskenpflicht bundesweit in allen Bereichen.
Auch die Ernennung von COVID-19-Beauftragten bzw. die Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzepts ist nicht mehr notwendig.
Betreiber:innen können aber weiterhin Regelungen, wie eine Maskenpflicht, in ihrem Bereich vorsehen.
Weiterführende Informationen
- FAQ: WKÖ-Informationen zum Coronavirus
- Die aktuellen Maßnahmen zum Coronavirus im Überblick (sozialministerium.at)