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Coronavirus: Informationen für Fußpfleger, Kosmetiker, Masseure und Heilmasseure

Alle Infos rund um COVID-19 für die Bereiche Fußpflege, Kosmetik, Massage und Heilmassage, Piercen, Tätowieren und Nagelstudios

Stand: 2.5.2022

Mit dem Auslaufen der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung entfällt die Maskenpflicht in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen und Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden (Heilmassage).

Auch Vorgaben zu COVID-19-Beauftragten und Präventionskonzept in Betrieben sowie die Risikogruppenfreistellung laufen aus.

Mit 1. Mai 2023 endet somit die FFP2-Maskenpflicht bundesweit in allen Bereichen.

Auch die Ernennung von COVID-19-Beauftragten bzw. die Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzepts ist nicht mehr notwendig.

Betreiber:innen können aber weiterhin Regelungen, wie eine Maskenpflicht, in ihrem Bereich vorsehen.

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