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Lehre zum Hörakustiker

Berufsbild, Ausbildung, Förderungen 

Der Lehrberuf Hörakustiker umfasst verschiedene Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. 

Berufsprofil 

  1. Betreuen von Hörbehinderten unter Berücksichtigung ihrer psychischen Situation,
  2. Feststellung von Hörbeeinträchtigungen,
  3. Messen und Beurteilen akustischer Größen sowie akustische Kenndaten von Hörgeräten,
  4. Messen elektrischer Größen und Prüfen von Hörgeräteverstärkern,
  5. Ermitteln akustischer Kenndaten des Gehörs durch audiometrische Messungen,
  6. Abnehmen von Ohrabdrücken,
  7. Anfertigen und Bearbeiten von Rohlingen und Otoplastiken,
  8. Warten, Instandsetzen, Auswählen und Anpassen von Hörhilfen und Zubehör,
  9. Anleiten der Hörbehinderten bei der Benutzung von Hörhilfen und Zubehör,
  10. Messen und Beurteilen von Lärm, Beraten in vorbeugendem Gehörschutz sowie Auswählen und Anpassen von Gehörschutzmitteln.

Die Lehrzeit beträgt 3 Jahre.

Tipp!
Wussten Sie, dass...
man die Lehre zum Hörakustiker auch im 2. Bildungsweg machen kann? » Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung (LAP)

Lehrlingsförderung:

Stand: