Presseaussendung zu Antrag für eine AÜG-Novelle
Kürzlich wurde seitens der SPÖ im Nationalrat ein Antrag zur Änderung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes eingebracht, der zum einen die Begrenzung der überlassenen Arbeitskräfte auf zehn Prozent der Belegschaft vorsah und zum anderen die Übernahme in die Stammbelegschaft nach 18 Monaten Beschäftigung im selben Betrieb zum Inhalt hatte. Dieser Antrag wurde erfreulicher Weise vom Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS abgelehnt.
Ots-Aussendung
Der Fachverband der gewerblichen Dienstleister hat daher in Abstimmung mit dem Bundesvorsitzenden Personaldienstleister, Erich Pichorner, sowie der BV-Stellvertreterin, Abg. zum NR, Tanja Graf, mittels der nachstehenden Ots-Aussendung auf die negativen Auswirkungen dieser Vorschläge auf die Arbeitskräfteüberlassung, deren Mitarbeiter und den gesamten Wirtschaftsstandort hingewiesen.