Lehre und Meisterprüfung im Lebensmittelgewerbe
Informationen zu den einzelnen Lehrberufen im Lebensmittelgewerbe sowie zur weitergehenden Berufsqualifizierung für angehende Lehrlinge, Ausbildungsbetriebe und Personen, die im Beruf mehr erreichen wollen.
Lehre im Lebensmittelgewerbe
Eine Lehre ist in folgenden Lehrberufen möglich: BäckerIn, Fleischerverarbeitung, Fleischverkauf, KonditorIn (ZuckerbäckerIn), Bonbon- und Konfektmacher, Lebzelter und Wachszieher, Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft (Schwerpunkt GetreidemüllerIn, Schwerpunkt FuttermittelherstellerIn und Schwerpunkt BackmittelherstellerIn), Milchtechnologie, DestillateurIn, Brau- und Getränketechnik, Obst- und Gemüsekonservierer und Lebensmitteltechnik
Ausbildungsvorschriften
Allgemeine Rechtsvorschriften zur Berufsausbildung
Ausbildungsordnungen
Vorschriften zur Ausbildung in den einzelnen Lehrberufen des Lebensmittelgewerbes
Lehrlingsstellen
Ansprechpartner und Kontaktdaten
Lehrlingsförderung
- Informationen der WKÖ
- Informationen des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Lehrlingsfolder
Informationsbroschüren zur Berufsausbildung in den einzelnen Lehrberufen des Lebensmittelgewerbes
Meisterprüfung
In den fünf Handwerken des Lebensmittelgewerbes kann nach dem Lehrabschluss die Meisterprüfung abgelegt werden.
Meisterprüfungsordnungen im Lebensmittelgewerbe
Weiterbildung in den Handwerken Bäcker, Fleischer, Konditor (Zuckerbäcker), Getreidemüller und Milchtechnologie
Meisterprüfungsstellen
Ansprechpartner und Kontaktdaten