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Selbständigkeit

Informationen für Maler und Tapezierer

Selbständige Tätigkeiten für die Berufsgruppe der Maler

Selbständige Tätigkeit als Maler/-in und Anstreicher/-in

Der Maler und Anstreicher ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Malers und Anstreichers zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung  ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Maler und Anstreicher-Meisterprüfungsordnung

Selbständige Tätigkeit als Lackierer/-in

Der Lackierer ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Lackierers zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist 2002 Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Lackierer-Meisterprüfungsordnung

Selbständige Tätigkeit in der Schilderherstellung

Die Schilderherstellung ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen  zum Antritt des Gewerbes der Schilderherstellung zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist 2002 Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Schilderherstellung-Meisterprüfungsordnung

Selbständige Tätigkeit als Vergolder/-in und Staffierer/-in

Der Vergolder und Staffierer ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Vergolders und Staffierers zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Vergolder und Staffierer-Meisterprüfungsordnung 


Selbständige Tätigkeiten für die Berufsgruppe der Tapezierer

Selbständige Tätigkeit als Tapezierer/-in und Dekorateur/-in

Der Tapezierer und Dekorateur ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Tapezierers und Dekorateurs zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Tapezierer und Dekorateure-Meisterprüfungsordnung

Selbständige Tätigkeit als Sattler/-in einschließlich Fahrzeugsattler/-in und Riemer /-in

Der Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Sattlers einschließlich Fahrzeugsattlers und Riemers zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer-Meisterprüfungsordnung

Selbständige Tätigkeit als Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner

Die Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes der Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner-Meisterprüfungsordnung


Gütesiegel „Meisterbetrieb“ 

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Mehr Infos zum Gütesiegel

Der Eintragungsfähige Meistertitel

Ab 21.8.2020 dürfen diese Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen.

Mehr Infos zum eintragungsfähigen Meistertitel

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