Person in Arbeitskleidung hält ein Klemmbrett und einen Stift während an einer Heizung Parameter kontrolliert werden
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Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, Landesinnung

Ökodesignrichtline für Heizungsanlagen

Seit September 2015 müssen neue Heizungsanlagen und Komponenten in der europäischen Union einheitliche Mindestanforderungen erfüllen und mit einem Energielabel als Entscheidungshilfe für Verbraucher gekennzeichnet werden.

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Von den 20:20:20 Zielen der EU sind die 20% Reduktion des Energieverbrauches am schwierigsten zu erreichen. Mit 40% des gesamten Energieverbrauches der EU ist der Gebäudebereich vor Verkehr und Industrie der größte und wichtigste Faktor um Energieeinsparungen zu erreichen. „Die wahre Herausforderung liegt darin, Energie einzusparen und den gewohnten Komfort zu erhöhen – genau das ist Ziel der Ökodesign Richtlinie“ erläutert Elisabeth Berger, Geschäftsführerin der VÖK. Die neue EU Verordnung richtet sich einerseits an die Heizungsindustrie, die nur noch Geräte auf den Markt bringen darf, die anspruchsvolle Effizienzkriterien erfüllen und anderseits an Konsumenten, die sich durch standardisierte Informationen möglichst für das effizienteste und nicht nur für das scheinbar billigste System entscheiden sollten. 

Mindestanforderungen für Raumheizgeräte bis 400 kW
Gas- und Heizölkessel müssen ab 26. September 2015 eine jahreszeitbedingte Raumheizungsenergieeffízienz von zumindest 86 % aufweisen. „Das bedeutet, dass über 20 Jahre nach Erfindung der Brennwerttechnik diese auch zum Stand der Technik wird,“ stellt Christian Rubin als Vorsitzender der VÖK fest.

Die jahreszeitbedingte Raumheizungsenergieeffizienz ( Etas ) ist dabei neue Kenngröße, die die bisher bekannten Wirkungsgrade, Arbeitszahlen und dgl. ablöst. Der Etas bildet vorwiegend den Betrieb von Heizkesseln im Teillastbetrieb ab - also in der Übergangszeit.

Das bedeutet aber auch, dass keine Niedertemperaturkessel mit Gebläse mehr auf den Markt gebracht werden, Niedertemperaturkessel ohne Gebläse (Heizwertthermen) mit einem Etas  von mindestens 75 % dürfen im kleinen Leistungsbereich ( Thermen bis 10 kW, Kombithermen bis 30 kW ) nur noch bei vorhandener Mehrfachbelegung einer Abgasanlage im Bestand aus technischer Gründen eingesetzt werden.

Strombetrieben Wärmepumpen müssen einen Etas von zumindest 100% bzw. Niedertemperatur Wärmepumpen einen Etas von 115 % aufweisen, bezogen auf die mittlere Klimazone, und dürfen im Innenbereich maximal einen Schallleistungspegel von 60 bis 80 dB, im Außenbereich 65 bis 88 dB je nach Leistung haben. Strombetrieben Heizkessel müssen einen Etavon mindestens 36 % erreichen.

Mindestanforderungen für Warmwassererzeuger bis 400 kW und 2.000 Liter
Hier erfolgt nun eine Einteilung in Lastprofile von 3XS ( Warmwasser für Küchenspüle ) bis 4XL ( komplette Warmwasserversorgung im Mehrparteienhaus). Die Warmwasserbereitungseffizienz ( Etawh ) hat hier je nach Lastprofil mindestens 22% bis 32 % zu betragen, der Schallleistungspegel darf innen maximal zwischen 60 bis 80 dB, im Außenbereich maximal 65 bis 88 dB je Leistungsklasse betragen.

Energiekennzeichnung für Raumheizgeräte, Warmwasserspeicher und Systeme mit Solarthermie
Heizkessel die die Mindestanforderungen erfüllen, sowie Systeme aus Heizkessel, Temperaturregelung, Solarthermie und Speicher müssen mit einem „ Energielabel“ gekennzeichnet sein, wie es bereits von vielen Haushaltsgeräten bekannt ist. „Neu ist im Bereich der Heizanlagen, dass hier versucht wurde Geräte, die mit unterschiedlichen Energieträgern betrieben werden in eine einzige Skala die von A++ bis G reicht zu pressen,“ so Weinwurm(Bosch Thermotechnik), Vorstand der VÖK. Dies hat zur Folge, dass der Vergleich für den Konsumenten eher schwieriger denn einfacher wird: 

So werden die besten Brennwertgeräte bei Öl und Gas in der Klasse A zu finden sein, gute mit Strom betriebene Wärmepumpen sollten zumindest A++ erreichen. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass die am Label ausgewiesen Klasse für die mittlere Klimazone gilt, Österreich jedoch in der kälteren Klimazone liegt. BIM Mattes rät, sich unbedingt bei einem österreichischen Installateur beraten zu lassen, welches Heizsystem zum Gebäude passt und welche Effizienzklasse  in der jeweiligen Region erreicht werden kann. Der Installateur ist auch Garant dafür, dass der Wärmeerzeuger optimal ins Gebäude integriert und die gesamte Anlage einreguliert wird. Nur so ist die volle Funktionsweise und eine energiesparende Betriebsweise möglich.

Zumeist werden aber nicht nur Heizkesseln sondern Heizsysteme nachgefragt, die neben dem Wärmeerzeuger auch noch aus einer Temperaturregelung, die bis zur Einzelraumregelung reichen kann, einer solarthermischen Anlage und einem Speicher bestehen kann. Der Konsument hat ab 26.9.2015 einen Anspruch darauf, vom Installateur mit dem Angebot auch das entsprechende Produkt bzw. Systemlabel zu erhalten.

"In Österreichs Heizungskellern befinden sich rund 700.000  überalterte Geräte, die oft weit unter der Effizienzklasse C liegen. Ein neues Gerät sollte zumindest in der Klasse A zu liegen kommen und damit deutlich effizienter sei",“ stellt Rubin fest. "Wenn dieses auch noch vom Österreichischen Installateur fachgerecht ausgewählt und eingebaut wurde, sollte sich eine Win-win-Situation für Bewohner und Umwelt ergeben", ergänzt Michael Mattes.

     

Das wichtigste in Kürze entnehmen Sie dem Folder im Downloadbereich!



Rückfragen & Kontakt: 
Vereinigung Österreichischer Kessellieferanten
Dr.Elisabeth Berger
T 01 305 1907 12
office@heizungs.org

Bundesinnung der Österreichischen Installateure
Mag.Christian Atzmüller
T 01 505 6950 125
E haustechnik@bigr2.at

Stand: 23.05.2022

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