Förderung für Werbemaßnahmen und Weiterbildung
Das Landesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren, sowie Chemikalien und Farben fördert auch im Jahr 2022 Ihre Investitionen im Bereich Werbung und Weiterbildung.
Die Förderung für Werbemaßnahmen ausschließlich im Bereich des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren, sowie Chemikalien und Farben beträgt 50 % des Nettobetrages, maximal jedoch € 500,00 pro Unternehmen.
Förderbare Werbemaßnahmen:
- Printwerbung: Inserate in Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften etc
- E-Business: Homepageerstellung, -wartung, Webshop, etc
- Radiowerbung: Spots auf Antenne Steiermark, Ö3 etc.
- Online-Werbung: Werbe-Banner auf Webseiten
- Papiertragetaschen: mit oder ohne Ihrer Werbung
Nicht förderbar:
- Postgebühren für Sendungen
- Werbemaßnahmen, die nicht die Handelstätigkeit betreffen
Die Förderung für Weiterbildung beträgt 50 % des Nettobetrages, maximal jedoch € 250,00 pro Unternehmen.
Förderbare Weiterbildung:
Kurse zur Weiterbildung bzw. Höherqualifizierung des Unternehmers und seiner Mitarbeiter im unmittelbaren und erkennbaren Zusammenhang mit dem Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben.
Beispiele: EDV-Kurse, Betriebswirtschaftliche und kaufmännische Kurse, Verkaufstrainings, Motivationskurse, Aromatherapie, Visagisten-Grundkurs, Produktschulungen
Nicht förderbar:
- Hotelkosten/Reisekosten
- Bildungsmaßnahmen die den Dienstleistungsbereich z.B.: Fußpflege, Kosmetik oder den ärztlichen-, Apotheken- bzw. den Pflegebereich betreffen.
So kommen Sie zu Ihrer Förderung:
Bitte übersenden Sie uns beiliegendes Formular ausgefüllt und firmenmäßig unterfertigt im Original per Post, einlangend bis 13. Dezember 2022, mit einer genauen Aufstellung der Leistungen, Rechnungskopie, Belegexemplar oder Kopie/Foto und einer Kopie der Zahlungsbestätigung sowie Ihren Kontodaten. Nach Erhalt wird Ihnen nach Vorliegen der Voraussetzung und nach Maßgabe vorhandener Fördermittel der Betrag umgehend überwiesen.
Bedingungen:
Gefördert werden nur Unternehmen, die Ihren Verkaufsschwerpunkt im Landesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben haben.
Sind die zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits vorzeitig ausgeschöpft, können keine weiteren Förderungen mehr gewährt werden. Die Förderanträge werden nach der Reihenfolge ihres Einlangens bearbeitet! Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Für weitere Fragen zur Förderaktion und zur Abklärung der Förderbarkeit steht Ihnen Ihr Landesgremium unter der Tel.: 0316/ 601 572 bzw. unter der E-Mail: 303@wkstmk.at gerne zur Verfügung.