Verbindliche Zollwertauskünfte
Das EU-Büro der Wirtschaftskammer Österreich hat informiert, dass die Europäische Kommission letzte Woche eine öffentliche Konsultation gestartet hat, um zu erheben, ob die Wirtschaft den Bedarf für verbindliche Zollwertauskünfte sieht. Dabei soll vor allem folgendes erfragt werden:
- ob es Interesse und eine Notwendigkeit für eine Initiative der KOM gibt, basierend auf dem UCC gesetzliche Rahmenbedingungen für Beschlüsse betreffend verbindliche Zollwertinformationen zu schaffen, und wenn ja
- die mögliche Reichweite dieser Informationen, inklusive jener Teile des Zollwertes von Waren, der von solchen Beschlüssen abgedeckt sein sollte.
Eine verbindliche Auskunft (Bescheid) hat sowohl für die Verwaltung als auch für den Wirtschaftsbeteiligten Bindewirkung. Gerade in Zeiten, wo Lizenzgebühren, Urheberrechtsabgaben, Kosten für die Kontrolle der Waren, Kosten für die Kontrollen der Sicherheitsstandards für wertzollrechtliche Verwirrungen und kostspieligen Fehlern führen, sollte der Importeur sich auf verbindliche Auskünfte stützen können. Derzeit sind alle Auskünfte, auch schriftliche, absolut unverbindlich. Fehler werden dem Importeur angelastet!
Die WKÖ sieht den Bedarf nach verbindlichen Zollwertauskünften daher als unbedingt gegeben an, um Ihnen die in diesem Bereich die notwendige Rechtssicherheit zu geben. Wir bitten Sie daher um positive Beteiligung!
Die Konsultation läuft bis zum 1.6.2018.