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Elektronischer Nachhaltigkeitsnachweis (elNa)

Nachweis der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen

Diese Information zu elNa (= Elektronischer Nachhaltigkeitsnachweis) ist eine grundsätzliche Orientierungshilfe, die helfen soll, sich in der Kraftstoffverordnung (KVO) zurechtzufinden und eine möglicherweise notwendige Registrierung aufzuzeigen. Neben Produzenten müssen sich auch Händler und Inverkehrbringer von Biokraftstoffen beim Umweltbundesamt registrieren, um mit nachhaltigen Biokraftstoffen handeln zu können.

1. Folgende Wirtschaftsteilnehmer haben sich gemäß § 14 KVO zu registrieren:

  • Produzenten nachhaltiger Biokraftstoffe
  • (Energie-) Händler und Importeure von nachhaltigen Biokraftstoffen
  • Lagerbetreiber und
  • Inverkehrbringer von nachhaltigen Biokraftstoffen, die Substitutionsziele zu erfüllen haben (Steuerpflichtige).
  • Stromanbieter, deren Beitrag von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen gemäß § 11 auf die Ziele gemäß §§ 5, 6 und 7 angerechnet werden soll 

2. Die Substitutionspflicht ergibt sich aus der Menge an fossil in Verkehr gebrachten Diesel- und Benzin-/Ottokraftstoffen (für straßengebundene Fahrzeuge). 

3. Die Substitution ist mit nachhaltigen Biokraftstoffen zu erfüllen. 

4. Für nachhaltige Biokraftstoffe ist eine elNa-Registrierung Voraussetzung. 

5. Inverkehrbringer: Steuerschuldner nach Mineralölsteuergesetz.

Das Umweltbundesamt stellt die Möglichkeit einer Online-Registrierung zur Verfügung. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Kontaktpersonen per E-Mail weiterführende Informationen bezüglich Schulungen für die Systemanwendung. Um Unternehmen mit dem System der Nachhaltigkeit vertraut zu machen, sind im Zuge der Registrierung Einschulungen vorgesehen. 

Das Umweltbundesamt stellt umfassende Informationen zu diesem Themenkomplex auf der Homepage bereit.

Biokraftstoff & Nachhaltigkeit:

Kontakt zum Umweltbundesamt:

Umweltbundesamt GmbH, Ing. Thomas Eckl
Spittelauer Lände 5, A-1090 Wien
T +43 (0)1 31304 5867
W https://www.umweltbundesamt.at


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