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Energieeffizienzgesetz (EEffG)

EEffG mit 1. Jänner 2015 in Kraft

Das Energieeffizienzgesetz (EEffG) ist mit 1.1.2015 in Kraft getreten und Energielieferanten sind - ab 25 GWh entgeltlich abgesetzter Energie an Endverbraucher - verpflichtet, Effizienzmaßnahmen bei sich selbst, ihren Endkunden oder anderen Endenergieverbrauchern zu setzen oder eine entsprechende Ausgleichszahlung zu leisten (Lieferantenverpflichtung).

Es ist dabei nicht von Belang, ob er die Energieeffizienzmaßnahmen selbst setzt, setzen lässt oder sich anderweitig beschafft.

Informations- und Serviceangebote

Nachfolgend finden Sie ein vielseitiges Informations- und Serviceangebot der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik der WKÖ zur Energieeffizienz. 

Inhaltsübersicht


 

 

EEffG_Monitoringstelle


Monitoringstelle Energieeffizienz

Die Österreichische Energieagentur  hat den Zuschlag zur Nationalen Monitoringstelle Energieeffizienz erhalten.

Die Monitoringstelle Energieeffizienz ist die Anlauf- und Informationsstelle für die laut Energieeffizienzgesetz verpflichteten Unternehmen, öffentlichen Stellen und Energiedienstleister.

Die Monitoringstelle Energieeffizienz evaluiert gemeldete Daten, entwickelt standardisierte Methoden zur Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen und berichtet laufend über den Fortschritt der Zielerreichung auf nationaler Ebene.


Informationsservice: +43 (0)1 20 52 50

Montag bis Freitag von 09:00 bis 11:00 Uhr


Stand: