Aktuelles zur Altfahrzeugeverordnung
Im Downloadbereich finden Sie ein Merkblatt über die
Vorgangsweise von KFZ Werkstätten bei Vorliegen
eines "Autowracks" bzw. "Totalschadens" gemäß Schadensbewertung einer
Versicherung unter Beachtung der abfallrechtlichen Bestimmungen. Wir weisen darauf hin, dass ein Totalschaden/Autowrack gemäß
Bewertung durch eine Versicherung nicht automatisch die Abfalleigenschaft zur
Folge hat. Details zur Abfalleigenschaft von beschädigten Fahrzeugen können Sie
unseren beiliegenden Merkblatt zum Altfahrzeugerlass entnehmen. Das
Dokument wurde auch vom BMLFUW geprüft.
Der überarbeitete Erlass zur Altfahrzeugeverordnung wurde
veröffentlicht und bringt aus Sicht des Fahrzeughandels positive Änderungen.
Unsere Bemühungen für eine praktikable Abgrenzung zwischen Gebrauchtfahrzeug
und Altfahrzeug/Abfall haben sich gelohnt. Ein kompaktes Infoblatt ist derzeit
in Ausarbeitung und wird von uns so rasch als möglich nachgereicht.
Hier eine Übersicht der wichtigsten Punkte:
- Die Verwendung eines KFZ-Abfallprüftools ("Pfeffer-Tool") zur Beurteilung der Reparaturfähigkeit kann herangezogen werden. (Pkt. 1.2)
- Für die Berechnung der Reparaturfähigkeit können billige Nachbauteile und kostengünstige Reparaturkosten in inländischen Werkstätten herangezogen werden. (Pkt. 1.2.)
- Die Bescheinigung in Anhang 1 entspricht zu 100 Prozent unserem Vorschlag! Es sind keine Reparaturkosten anzuführen und es ist auch nicht mehr von "geringfügigen Reparaturen" die Rede.
- Eine Nennung zahlenmäßiger Beträge zur Beurteilung der Unwirtschaftlichkeit der erforderlichen Reparaturen ist nicht notwendig. (Pkt. 1.1.)
- Für Youngtimer konnte eine gute Regelung gefunden werden. (Pkt. 1.2 zweiter Absatz)
- Die Regelung für Oldtimer wurde umformuliert, blieb aber inhaltlich gleich. (Pkt. 1.2 dritter Absatz)
- Unsere Anregungen für diverse Klarstellungen wurden weitestgehend aufgenommen.
- Insgesamt dürfte der Erlass eine geeignete Orientierung für die Praxis bieten.
Update:
Es freut uns, dass wir hier die erneuten Neuerungen, die eine enorme Erleichterung für Sie bedeuten, bekannt geben dürfen.
- Mitgliederinformation
Hier finden Sie alle Informationen zu den aktuellen Neuerungen. Die neuen Richtlinien befassen sich hauptsächlich mit dem Export von Altfahrzeugen. Lesen Sie mehr in der "Mitgliederinfo" im Downloadbereich. - Übersicht über die Verpflichtungen
Eine genauen Beschreibung der Verpflichtungen und Definitionen beim Handel mit Altfahrzeugen finden Sie im Dokument "AFZ-Verpflichtungen". - Berechnungshilfe
Das "Kfz-Abfallprüftool" ist eine Berechnungshilfe für die Formel zur Beurteilung der latenten Abfalleigenschaft von Kfz. Nutzen Sie die Starthilfe für eine richtige Berechnung.
Weite Informationen finden Sie hier: