Förderung 2022
Förderung für Werbemaßnahmen und Weiterbildung
Die steirische Fachvertretung des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels fördert im Jahr 2022 Ihre Investitionen im Bereich Werbung und Weiterbildung.
Die Förderung für Werbemaßnahmen und Weiterbildung ausschließlich im Bereich des Handels mit Foto-, Optik- und Medizinprodukten, beträgt 50 % des Nettobetrages, maximal jedoch € 800,00 pro Unternehmen.
Förderbare Maßnahmen:
• Printwerbung: Inserate in Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften etc.
• E-Business: Homepageerstellung, -wartung, Webshoperstellung, -wartung, etc.
• Radiowerbung: Spots bei verschiedenen Radiosendern, z.B.: Ö3, Antenne Steiermark, etc.
• Online-Werbung: Werbe-Banner auf Webseiten, z.B.: auf www.kleinezeitung.at; meinbezirk.at; etc.
• Kongress- und Messeausstellungen: Stand-, Miet- und Betriebskosten auf einem Kongress/einer Messe
• Ausbildung und Aufnahme eines Lehrlings in den Lehrberufen Foto- und Multimediakaufmann/-frau
und Medizinproduktekaufmann/-frau
• Förderbare Weiterbildung: Kurse zur Weiterbildung bzw. Höherqualifizierung des Unternehmers und seiner Mitarbeiter im unmittelbaren und erkennbaren Zusammenhang mit dem Handel mit Foto-, Optik- und Medizinprodukten (z.b: EDV-Kurse, betriebswirtschaftliche und kaufmännische Kurse, Verkaufstrainings, Motivationskurse, Photoshop-Grundkurs, Produktschulungen).
Nicht förderbar:
- Postgebühren für Sendungen
- Werbemaßnahmen, die nicht die Handelstätigkeit betreffen.
- Hotelkosten/Reisekosten
- Bildungsmaßnahmen die den Dienstleistungsbereich
Weitere Informationen finden Sie im Info- und Abrechnungsformular:
>> Zum Info- und Abrechnungsformular
Förderung für Plakatwerbung
Der Fotofachhandel fördert Ihre Plakatwerbung. Um den Fotofachhandel in der Öffentlichkeit stärker wahrzunehmen, wurde diese Förderung für Plakatwerbung ins Leben gerufen.
Die Förderung gilt ausschließlich für Mitglieder der Berufsgruppe Fotofachhandel und beträgt 50 % des Nettobetrages jedoch maximal € 800,00 pro Unternehmen und Jahr.
Weitere Informationen finden Sie im Info- und Abrechnungsformular:
>> Zum Info- und Abrechnungsformular