Europäisches Handelsagenten-Recht
Richtlinie des Rates
Die Richtlinie des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Handelsagenten.
Hinweis
Sollten Sie Informationen zu einem europäischen Handelsagenten-Recht benötigen, stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne eine Grundlageninformation zur Verfügung. Es handelt sich dabei um eine unverbindliche Rechtsauskunft.
Wenn Sie detaillierte Auskünfte benötigen, wenden Sie sich entweder an den nationalen Handelsagenten-Verband (Adressen der IUCAB-Mitgliedsverbände), an die jeweilige AußenwirtschaftsCenter der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA oder an einen ansässigen Rechtsanwalt.