Gutscheine im Juwelen-, Kunst- und Antiquitätenhandel
Gutscheine sind beim Kunden immer beliebter. Gutscheine werden in der Regel befristet, um den Einlösungszeitraum für Händler überschaubar zu halten.
Ohne Befristung unterliegen Gutscheine der allgemein gesetzlichen Verjährungsfrist und sind 30 Jahre gültig.
In welchem Umfang jedoch eine Befristung zulässig ist, hängt von der Art des Gutscheines und den Umständen des Einzelfalls ab: Gutscheine - Was ist bei der Befristung von Gutscheinen zu beachten?
Bei der Ausgabe von Gutscheinen hängt die Frage, ob zum Zeitpunkt der Ausgabe bereits Umsatzsteuer fällig wird oder nicht, davon ab, ob es sich um entgeltliche oder unentgeltliche Gutscheine handelt.
Auf der Seite Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen werden die Unterschiede zwischen verschiedenen Arten von Gutscheinen mit Praxisbeispielen erklärt.