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Österreichischer Uhren- und Schmuckhandel begrüßt Aus für Punzierungskontrollgebühr

Branchensprecher Moch: „Reduktion von finanzieller Belastung und bürokratischem Aufwand erfreulich“ - „Qualitätssicherung, Kennzeichnung und Konsumentenschutz dennoch weiter gewährleistet

„Mit dem Wegfall der Punzierungskontrollgebühr im Zuge der ersten Etappe der Steuerreform wird eine langjährige Forderung der Branche erfüllt“, zeigt sich Frank Thomas Moch, Obmann des Bundesgremiums des Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), erfreut. Die Punzierungskontrollgebühr wurde bisher für all jene fällig, die einen Edelmetallgegenstand im Inland erzeugen oder hier damit handeln.

„Die jetzt getroffene Lösung ist eine Win-win-win-Situation für alle Beteiligten“, sagt Moch. „So bleibt das System der Punzierung an sich weiterbestehen.“ Die Stempel - auch Punzen genannt - wie etwa 585er-Gelbgold oder 925er-Silber, geben Auskunft über Art und Gehalt von Edelmetallen bei Uhren und Schmuck. „Damit sind Qualitätssicherung, Kennzeichnung und Konsumentenschutz weiterhin gewährleistet.“


Mehr Wettbewerbsgleichheit mit ausländischen Onlineanbietern

Ein zusätzlich positiver Effekt der Reform des österreichischen Punzierungsgesetzes: „Für die Unternehmen fallen eine finanzielle Belastung sowie bürokratischer Aufwand in Form von Aufzeichnungs- und Meldepflichten weg. Damit entlastet die Politik den heimischen Uhren- und Juwelenhandel, aber auch die Verwaltung“, hält Bundesgremialobmann Moch fest. 

„Last but not least ist die Abschaffung der Punzierungskontrollgebühr auch ein Schritt in Richtung mehr Wettbewerbsgleichheit mit ausländischen Onlineanbietern“, so Juwelen-, Uhrenhandels-Branchensprecher Frank Thomas Moch.

Die Neuerungen treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.