Pflanzenschutzmittel im Lebensmittelhandel
Rechtliche Rahmenbedingungen
Nur zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen in Verkehr gebracht werden. Das österreichische Pflanzenschutzmittel-Register ist auf der Homepage des Bundesamtes für Ernährungssicherheit veröffentlicht
(Verzeichnis der in Österreich zugelassenen/genehmigten Pflanzenschutzmittel).
Es ist verboten, Pflanzenschutzmittel im Lebensmitteleinzelhandel (Betriebe, die ausschließlich oder überwiegend Lebensmittel in Verkehr bringen) oder in Form der Selbstbedienung in Verkehr zu bringen.
Vertreiber, die Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingartenbereich verkaufen, haben den Kunden Informationen über die Risiken der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, insbesondere über die Gefahren, die Exposition, die sachgemäße Lagerung, Handhabung, Anwendung und sichere Entsorgung sowie Alternativen mit geringem Risiko, zur Verfügung zu stellen.
Alles Wissenswerte zur Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln finden Sie in diesem Folder.
Nationale Bestimmungen
- Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 (gilt ab 14. Juni 2011)
- Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 (gilt ab 14. Juni 2011)
EU-Rechtliche Bestimmungen
- EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, konsolidierte Fassung
- Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe, kons
- Verordnung (EU) Nr. 546/2011 hinsichtlich einheitlicher Grundsätze für die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
- Verordnung (EU) Nr. 547/2011 hinsichtlich der Kennzeichnungsanforderungen für Pflanzenschutzmittel
Chemische Produkte
Die wichtigsten Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesgremiums des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben.