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Hunde im Lebensmittelhandel

Mitnahme von Assistenzhunden in Verkaufsräumlichkeiten von Einzelhandelsbetrieben

Das BMASGK klärt per Erlass die Mitnahme von Assistenzhunden im Einzelhandel. Er umfasst im Wesentlichen drei Punkte:

  • grundsätzlich ist der Zugang von Haustieren zu Räumen, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden, durch geeignete Verfahren zu vermeiden.
  • Ausnahmsweise können Assistenzhunde (Blindenführ-, Service-, Signalhunde) in Verkaufsräumlichkeiten toleriert werden, wenn Vorsorge zur Gewährleistung der Unbedenklichkeit und Genusstauglichkeit der Lebensmittel getroffen wird
  • Vorweis des Behindertenpasses, der die Eintragung des Assistenzhundes enthält, auf Verlangen des Personals um sicherzustellen, dass es sich um einen ausgebildeten Assistenzhund handelt.

» Alle Informationen zur Mitnahme von Assistenzhunden 

» Klarstellung betreffend Mitnahme von Hunden in Einkaufszentren